(PP-Justiz) Die SPD-Landtagsfraktion hat einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs in den Geschäftsgang des Hessischen Landtags eingebracht. Damit sollten die gröbsten und ärgerlichsten Fehler des KiföG korrigiert werden, sagte der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Gerhard Merz. „Wir bleiben bei unserer grundsätzlichen Kritik und bei der Ablehnung des Gesetzes insgesamt. Die Landesförderung am besetzten Platz zu orientieren, ist in vielerlei Hinsicht kontraproduktiv. Diese Regelung führt zu hohem bürokratischem Aufwand. Sie schadet der Qualität in der Betreuung, weil die Träger die Gruppen möglichst voll machen, um in den Genuss der Maximalförderung zu kommen. Gerade in der frühkindlichen Bildung ist aber die Gruppengröße ein entscheidender Qualitätsfaktor. Kleine Einrichtungen im ländlichen Raum und Kitas, bei denen aufgrund der demografischen Bedingungen oder der baulichen Gegebenheiten eine unter finanziellen Aspekten optimale volle Auslastung der Gruppen nicht möglich ist, werden in ihrer Existenz gefährdet. Die KiföG-Regelungen führen zu Schwankungen beim Personalbedarf, was mehr befristete und Teilzeitverträge zu Folge hat. Auch hier sind Qualitätseinbußen vorprogrammiert. Alle diese schwerwiegenden Mängel werden nach wie vor nicht nur von uns, sondern von der gesamten Trägerlandschaft und der Fachwelt kritisiert. Wenn wir heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfebuchs vorlegen, nehmen wir diese Kritik nicht zurück, sondern wollen dafür sorgen, dass wenigstens die Fehler bereinigt werden, die wir innerhalb der Gesetzessystematik bereinigen können“, stellte Merz bei einer Pressekonferenz am Montag in Wiesbaden klar.
„Ein wesentlicher Punkt unseres Gesetzentwurfes ist die Festlegung von gesetzlichen Standards für die Betreuung behinderter Kinder in Kindertagesstätten, vor allem im Zusammenhang mit der Bestimmung der Gruppengrößen. Im Kern bedeutet das die Überführung der zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der Liga der Wohlfahrtsverbände erreichten ‚Rahmenvereinbarung Einzelintegration‘ ins Gesetz. Wir halten die von der Landesregierung vorgesehene bloße Erhöhung der Integrationspauschale für nicht ausreichend, sondern wir verankern im Gesetz auch die entsprechende Anpassung der Gruppengröße“, erläuterte Merz. Damit werde gewährleistet, dass die vorgesehenen Qualitätsstandards auch eingehalten werden. „Das war, ist und bleibt eine zentrale Forderung der KiföG-Kritiker. Der Einwand, dass die Festsetzung von Standards konnexitätsauslösend sei, läuft ins Leere, da die Landesregierung ja bereits erklärt hat, dass sie die finanziellen Folgen der Rahmenvereinbarung durch entsprechende Erhöhung der Integrationspauschale kompensieren wird. Das Geld ist also hier keine Ausrede mehr“, erklärte Merz.
Darüber hinaus sehe der SPD-Gesetzentwurf höhere Förderungspauschalen für längere Öffnungszeiten vor. „Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat aufgrund der anhaltenden Kritik im KiföG einen weiteren so genannten Betreuungsmittelwert für längere Öffnungszeiten eingefügt. Damit stiegen der Ansatz und natürlich auch die Kosten für vorzuhaltendes Personal. Leider wurde aber kein höherer Betrag für die Landesförderung eingefügt, was die finanziellen Bedingungen für die kommunalen und freien Träger verschlechtert hat. Diesen Fehler wollen wir ebenfalls korrigieren“, stellte Merz fest.
Aufgrund einer Vielzahl von Rückmeldungen und Gesprächen vor Ort habe seine Fraktion sich außerdem entschlossen, die bisher auf eingruppige Einrichtungen beschränkte Förderung für kleine Einrichtungen auszudehnen. „Wir haben gerade in den ländlichen Räumen – aber nicht nur da – viele Kitas, die ihre Gruppen nicht füllen können. Sei es, weil nicht genügend Kinder vorhanden sind, sei es, weil die räumlichen Gegebenheiten es nicht zulassen“, berichtete der familienpolitische Sprecher. Bei 40 Kindern müsse man zwei Gruppen bilden, bei 60 Kindern drei. In beiden Fällen könne aber die volle Landesförderung, die es nur bei 25 besetzten Plätzen gebe, nicht ausgeschöpft werden. „Die SPD-Landtagsfraktion schlägt daher vor, dass auch die Kitas die zusätzliche Förderung für kleine Einrichtungen erhalten, wenn sie bei gleichmäßiger Aufteilung der Kinder auf die Gruppen die vorgesehene Höchstzahl um 10 Prozent unterschreiten“, so Merz. Damit könnten Einrichtungen, die weniger als 23 Kinder pro Gruppe aufweisen, die zusätzliche Förderung bekommen.
Um neuen Einrichtungen möglichst rasch die Landesförderung zu ermöglichen, schlage seine Fraktion außerdem vor, auf Dauer einen zweiten Stichtag zur Feststellung der Landesförderung einzuführen. „Die Landesregierung hat angekündigt, befristet für dieses Jahr und außerhalb der gesetzlichen Regelungen einen zweiten Stichtag einzuführen. Wir sind der Auffassung, dass es einer dauerhaften gesetzlichen Regelung bedarf, weil wir auf absehbare Zeit gerade im U3-Bereich neue Einrichtungen haben werden. Wer am 1. Februar eines Jahres den Betrieb aufnimmt, wird schwerlich am 1. März alle Plätze besetzt haben. Wenn wir dies nicht auf Dauer regeln, schließen wir diese Einrichtungen entweder zu einem Teil oder ganz von der Landesförderung aus. Das kann so nicht bleiben“, erklärte Merz.
Der SPD-Familienpolitiker wartet nun gespannt auf die Reaktion von Schwarz-Grün und auf die Anhörung im Landtag. „Wir erhoffen uns eine konstruktive Debatte im sozialpolitischen Ausschuss und im Plenum und sind gespannt, welche eigenen Vorschläge die Landesregierung vorzulegen hat. Gerade im Hinblick auf die notwendigen Regelungen zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen ist eine rasche Beratung notwendig. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf noch in die September-Sitzung des Landtags eingebracht“, sagte Merz.
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Katja Apelt
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