(PP-Justiz) „Wer den Ankauf von Steuer-CDs zum Allheilmittel im Kampf gegen Steuerkriminalität erklärt, verkennt die Realität: Steuer-CDs haben bei Weitem nicht den Mehrwert, den sich so mancher erhofft. Die mediale Aufmerksamkeit und manch Wortgirlande hessischer Oppositionspolitiker können nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Rechtsinstitut der Selbstanzeige das effektivere Mittel auf dem Weg zur Steuerehrlichkeit ist und in der Praxis gut funktioniert“, so die Staatssekretärin im Hessischen Ministerium der Finanzen Dr. Bernadette Weyland.
Durch die neuen August-Zahlen sieht die Staatsekretärin diese bisherige Position der Landesregierung erneut bestätigt: Im vergangenen Monat dieses Jahres gingen allein 195 Selbstanzeigen bei den hessischen Finanzämtern ein. Damit sind in Hessen seit dem Jahr 2010 insgesamt rund 9.900 Selbstanzeigen zu Kapitalanlagen in der Schweiz zu verzeichnen. Die Steuerbehörden konnten hierdurch einen Gesamtbetrag von rund 760 Mio. Euro an Mehrsteuern vorläufig festsetzen. Dem gegenüber stehen nur rund 28 Mio. Euro an vorläufig festgesetzten Mehrsteuern durch Ermittlungen aufgrund des Ankaufs von Steuer-CDs. Unabhängig davon wird – sofern im Interesse der Mitarbeiter der Steuerverwaltung sichergestellt ist, dass sie selbst nicht strafrechtlich belangt werden können – die Beteiligung Hessens an Ankäufen von Steuerdaten durch andere Länder erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist bei entsprechenden Angeboten auch ein Ankauf durch Hessen selbst nicht ausgeschlossen.
„Ohne das wirksame Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige könnten wir jedoch niemals solche hohen Steuermehrbeträge für den Staat und damit für die Gesellschaft einnehmen“, erklärte Dr. Weyland. Bei der Ausgestaltung der derzeitigen Reform der strafbefreienden Selbstanzeige war das Hessische Ministerium der Finanzen sehr aktiv beteiligt. Diese Reform sieht deutlich schärfere Regeln vor, die zum 1. Januar 2015 in Kraft treten sollen. „Nach der neuen Ausgestaltung sinkt die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 auf 25.000 Euro“, erklärte die Staatssekretärin.
Auch zu dem gestern in einer überregionalen Tageszeitung anonym veröffentlichten Bericht eines Steuerfahnders, der vorgesetzten Dienstbehörden vorwirft, die Arbeit der Steuerfahndung zu behindern, um prominente Steuersünder zu schützen, bezieht die Hessische Finanzstaatssekretärin klar Stellung: „Solch eine Behauptung ist abwegig und führt zu Pauschalisierungen, die der Öffentlichkeit ein vollkommen falsches Bild vermitteln. In Hessen sind solche Zustände jedenfalls undenkbar. Ermittlungen werden ausschließlich durch die zuständige Steuerfahndungsstelle geführt, ohne dass vorgesetzte Dienstbehörden Einfluss ausüben können; zumal in Hessen bei bedeutenden Fällen die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens ist.
Vielmehr würden in Hessen die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden schon seit vielen Jahren mit großer Konsequenz den Kampf gegen Steuerbetrugs- und Steuerhinterziehungsdelikten führen. „Bei der allgemeinen Betriebsprüfung etwa ist Hessen gut aufgestellt. So gilt für Großbetriebe derzeit ein Prüfungsturnus von 4,2 Jahren. Das ist ein exzellenter Wert, der zum einen klar besser als der Bundesdurchschnitt ist, und zum anderen eine Anschlussprüfung der Großbetriebe sicherstellt“, so Dr. Bernadette Weyland. Auch bei den Einkommensmillionären werde beispielsweise sehr intensiv geprüft, versicherte die Staatssekretärin: „Zusätzlich zu den normalen Veranlagungsprüfungen werden Privatpersonen mit einem Einkommen von über 500.000 Euro durch die Betriebsprüfung geprüft. Hessen steht hierbei mit einem Prüfungsturnus von 5,5 Jahren im Schnitt der vergangenen Jahre bundesweit überdurchschnittlich gut da.
Zudem hat die Hessische Landesregierung bereits im April 2013 mit dem 5-Punkte-Plan zur verstärkten Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität ein ganzes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem die verstärkte Zusammenarbeit von Steuer- und Strafverfolgungsbehörden vor. Hierzu gehört auch die Einsetzung von spezialisierten Ermittlungsgruppen, die maßgeblich zu der überaus erfolgreichen Bekämpfung der Steuerkriminalität beiträgt. So haben die hessischen Steuerfahndungsstellen im Jahr 2013 ein steuerliches Mehrergebnis von 235 Mio. Euro erzielt, im Jahr zuvor lag das Ergebnis sogar bei mehr als einer Milliarde Euro. Zudem sieht das Programm die personelle Verstärkung der Außendienste vor. „Wir sind gerade dabei, die Betriebsprüfungs- und Steuerfahndungsstellen der Finanzämter um 105 neue Stellen aufzustocken. Bereits im letzten und erneut in diesem Jahr wurden deswegen die Ausbildungszahlen im gehobenen Dienst entsprechend erhöht. Eine dritte Charge folgt im kommenden Jahr. Dies führt zu einer gezielten Stärkung der hessischen Steuerverwaltung“, berichtete die Staatssekretärin. Sowohl im Land selbst, als auch auf Bundes- und europäischer Ebene setzt sich die Landesregierung engagiert für weitere Maßnahmen im Sinne der Steuergerechtigkeit ein. „Hessen hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder erfolgreich für die Schließung von Steuerschlupflöchern stark gemacht. Der Kampf gegen Steuerbetrug, Steuerkriminalität und aggressive Steuergestaltung steht für die Hessische Landesregierung ganz oben auf der politischen Agenda“, so die Finanzstaatssekretärin abschließend.
Quelle: hmdf.hessen.de
Bild: pixabay.com