(PP-Justiz) Justizministerin Uta-Maria Kuder begrüßt es, dass auch Bayern einen Gesetzentwurf vorlegte: „Breiter Konsens beweist die Entschlossenheit“
„Es ist nicht hinzunehmen, wenn korruptives Verhalten das besonders sensible Arzt-Patienten-Verhältnis erschüttert. Da stimme ich meinem bayerischen Amtskollegen zu. Darum ist nach dem Gesetzesvorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern vergangenes Jahr auch in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung geschrieben worden, dass Korruption im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch zu verbieten sein wird. Der Bundesminister hat mir bereits versichert, noch in diesem Jahr den Koalitionsvertrag diesbezüglich anzugehen. Der Vorstoß aus Bayern zeigt, dass der Konsens bei dem Thema immer breiter wird. Das beweist die Entschlossenheit”, sagte Justizministerin Kuder, sie ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2014.
„Vorrangig ist für mich, dass die Bundesregierung den Entwurf für eine Regelung im Strafgesetzbuch vorlegt, die korruptives Verhalten im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. Mecklenburg-Vorpommern hatte vor einem Jahr einen viel beachteten Entwurf erarbeitet. Er stellt niemanden unter Generalverdacht, sondern stärkt diejenigen im Gesundheitswesen, die redlich handeln. Die Bundesregierung hat bereits mit ihrem Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung bewiesen, dass Deutschland den Kampf gegen Korruption auf allen Ebenen ernst meint“, sagte Justizministerin Kuder.
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