(PP-Justiz) „Ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die den ausgebildeten Berufsrichtern gleichberechtigt zur Seite stehen, nehmen als Teil der Rechtsprechung eine wichtige Mittlerrolle zwischen Staat und Bevölkerung ein. Ihr Sach- und Fachverstand fließt in Entscheidungen mit ein. Sie fördern das Verständnis für die Tätigkeit der Rechtsprechung in der Öffentlichkeit“, so Staatssekretär Thomas Metz heute auf der Informations- und Fortbildungsveranstaltung der hessischen Sozialgerichtsbarkeit in Frankfurt am Main.
Die Sozialgerichte werden oft als „Anwalt des kleinen Mannes“ bezeichnet und werden nicht selten als letzte Chance von Menschen wahrgenommen, die sich von Trägern der sozialen Sicherung benachteiligt fühlen. Besonders waren Sozialgerichte in der jüngeren Vergangenheit gefordert und sind es in Teilen noch immer, um die Klageflut, die mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ausgelöst wurde, Herr zu werden. „Diese enorme Herausforderung haben die Sozialgerichte, auch durch die Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, vorbildhaft bewältigt“, so Staatsekretär Metz.
60-jähriges Bestehen der Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit feiert in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen. In dieser Zeit haben sich die Sozialgerichte mit ihren Entscheidungen einen erheblichen Beitrag dazu geleistet, dass Vertrauen in das Recht und damit Vertrauen in unseren Staat möglich wurde. „Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten trauen die Bürger den Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit zu, eine sozial verträgliche Lösung für ihre Lebenssituation zu finden“, so Thomas Metz. „Dies beruht sicherlich auch auf dem mit Fairness sowie gründlicher und sachkundiger Ermittlungsarbeit betriebenen sozialgerichtlichen Verfahren. Darauf können alle Sozialrichterinnen und Sozialrichter stolz sein.“
Das Sozialrecht und die Sozialgerichtsbarkeit werden oft stark von gesellschaftlichen Veränderungen beeinflusst. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern sich oder politische Vorgaben bedingen Änderungen im Sozialrecht. In diesem Spannungsfeld nehmen die Sozialgerichte eine zentrale Rolle ein. „Ihnen obliegt es im Rahmen des vom Gesetzgeber eröffneten Spielraumes die Sozialordnung mitzugestalten, zu bewahren und auch die Grenzen des Sozialstaatsgebotes zu markieren. Damit leistet die Sozialgerichtsbarkeit einen enormen Beitrag, gerade auch dann, wenn es um den Schutz der sozial Schwächeren in unserer Gesellschaft geht“, betonte Justizstaatsekretär Metz.
„Ihr Einsatz kann deshalb nicht hoch genug geschätzt werden”
An die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gewandt, sagte Thomas Metz: „Ihr Einsatz kann deshalb nicht hoch genug geschätzt werden. Mit Ihrer Unterstützung fließen der Fachverstand, die Erfahrungen und die Sichtweisen der von Ihnen repräsentierten Berufsgruppen in die Entscheidungsfindung ein. Dies erhöht die Akzeptanz sozialgerichtlicher Entscheidungen bei der Bevölkerung. Das ist ein enorm wichtiger Beitrag für den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft und ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir in sozialem Frieden leben können.“
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