(PP-Justiz) Die Hessische Landesregierung kommt unter dem Motto „Zusammen wachsen – natürlich in Hessen“ zu einer Kabinettsitzung auf der Landesgartenschau in Gießen zusammen. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die wirtschaftliche Entwicklung, der Infrastruktur- und Breitbandausbau in Mittelhessen, der Sachstandsbericht der Verhandlungen zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, ein Bericht zum Thema „Nachhaltig leben und wirtschaften in Hessen“ sowie der Entwurf eines Hessischen Jugendarrestvollzugsgesetzes.
Ökologische, ökonomische und soziale Interessen
Die Gartenschau zeigt, dass eine Balance von ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen mehr Lebensqualität ermöglicht. Durch das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, freie Träger und staatliche Förderung entstehen oftmals Lebensräume, die eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen und Hessen weiter zusammen wachsen lassen. Dies zeigen auch zahlreiche Projekte in Gießen und Umgebung. Vor der gemeinsamen Kabinettssitzung werden die Regierungsmitglieder daher Einrichtungen des Landes, der Kommunen und freier Träger besuchen.
„Damit Inhaftierte oder ehemalige Straffällige, die oft auch in einer finanzieller Notlage stecken, künftig nicht allzu leicht wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, benötigen sie die Hilfe der Schuldnerberatungsstelle. Auch ehemalige Inhaftierte müssen wieder die Möglichkeit erhalten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Nur wenn die Schuldenlast der Betroffenen überschaubar wird, ist ein auf die Zukunft gerichtete nachhaltige Lebensgestaltung überhaupt denkbar“, so Staatssekretär Thomas Metz.
Hilfe für Einzelschicksale
Seit 1979 konnte schon in 2.734 Fällen Hilfe geleistet werden. Hinter dieser Zahl stecken im Grunde Einzelschicksale. „Wenn ehemalige Straffällige entschuldet werden können, dann hilft dies besonders für deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Und die Erfahrungen, die über Jahre gesammelt wurden, belegen es deutlich“, so der Justizstaatssekretär in Gießen. So wird die Zahlungsmoral der Darlehnsnehmer alles in allem als gut eingestuft, obwohl viele nur ein niedriges Einkommensniveau erreichen.
1979 wurde die Stiftung Resozialisierungsfonds für Straffällige gegründet und vom Land Hessen mit einem Stiftungskapital ausgestattet. Das Vermögen der Stiftung betrug zum 31.12.2013 rund 1,5 Millionen Euro. Weitere 972.000 euro sind an ehemalige Straffällige zur Schuldensanierung ausgeliehen. Die vereinbarten monatlichen Tilgungsraten liegen zwischen 10 und 200 Euro. Im Durchschnitt sind es 43,98 Euro bei einer durchschnittlich vereinbarten Darlehenslaufzeit von 29,8 Monaten.
Die Verschuldung oder Überschuldung der Betroffenen setzt sich häufig aus Kosten für Telefon, Verbraucherkrediten, Miete, Energie, Geldstrafen oder Unterhaltsschulden zusammen. Die Darlehen können bis zu einer Obergrenze von 8.000 Euro vergeben werden, wenn die Gläubigerseite bereit ist, auf einen wesentlichen Teil der jeweiligen Forderungen zu verzichten. Der vereinbarte Vergleichsbetrag wird direkt von der Stiftung an den oder die Gläubiger ausgezahlt. Der Schuldner zahlt im Rahmen der vereinbarten Monatsraten an die Stiftung zurück. Die Gelder, die seinerzeit in die Stiftung Resozialisierungsfond geflossen sind, waren gut angelegtes Geld, das bis heute positiv wirkt. Seither gelingt es Inhaftierten leichter, wieder ein Leben ohne neue Straftaten zu begehen, denn sie geraten nicht so schnell wieder in einen neuen Strudel der Verschuldung.
Die Erfolgszahlen sprechen für sich
Die Erfolgszahlen durch die Schuldenberatung und Schuldenregulierung von Inhaftierten oder ehemaligen Straffälligen sprechen auch für sich. Denn 94 Prozent der Nicht-Rückfälligen hatten am Ende der Haft keine Schulden mehr oder bemühten sich weiter zur Schuldenregulierung. (Rückfalluntersuchung Prof. Dr. Kerner/Dr. Coester – 2011) Bei den Rückfälligen waren es dagegen nur 63 Prozent. Dieser Unterschied ist erheblich „Schuldenfreiheit ist ein wichtiger Schutz gegen den Rückfall, dies ist nun auch empirisch bestätigt“, so Staatssekretär Thomas Metz abschließend.
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