(PP-Justiz) Nach der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister erklärte die Vorsitzende der Konferenz, Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): „Wir haben 2014 deutliche Signale für die Gesetzgebung gesendet“
„Die Ergebnisse der Justizministerkonferenz unseres Vorsitzjahres können sich sehen lassen. Der Opferschutz kann ein ganzes Stück gestärkt werden. Wir haben zum Beispiel im Frühjahr erreicht, dass die Justizministerinnen und Justizminister einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für minderjährige Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten begrüßen. In der Herbstkonferenz waren wir uns einig, dass die sexuelle Selbstbestimmung gestärkt werden muss und dabei auch der § 177 StGB (sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) in den Blick zu nehmen ist. Der Bundesjustizminister ist aufgefordert, einen von ihm vorgelegten Gesetzentwurf entsprechend zu ergänzen. Jede vorsätzliche, nicht einvernehmliche sexuelle Handlung sollte künftig unter Strafe stehen. Noch reicht z.B. die verbale Ablehnung von sexuellen Handlungen in den meisten Fällen nicht aus, um eine Strafbarkeit nach § 177 StGB zu begründen“, so Justizministerin Kuder.
„Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen freue ich mich, dass es weitere Unterstützer der Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern gibt. Der Bundesjustizminister ist nun eindringlich gefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und auch Bayern sind eine geeignete Grundlage. Einig waren sich die Justizministerinnen und Justizminister in diesem Jahr auch beim Thema Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir müssen um die Justizvollzugsanstalten Netzwerke schaffen, um entlassene Strafgefangene auf ihrem Weg in ein straffreies Leben zu begleiten. Dazu brauchen wird die Unterstützung andere Fachministerkonferenzen, die wir nun um Mithilfe ersuchen werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Fachministerkonferenzen war bereits bei der künftigen personellen Verstärkung der Länderkommission zur Verhütung von Folter sehr erfolgreich. Mit den vier vorgeschlagenen Experten kann die ehrenamtliche Kommission im Januar 2015 erweitert werden. Damit können neben den Justizvollzugsanstalten künftig auch Einrichtungen des Freiheitsentzugs, die nicht zur Justiz gehören wie geschlossene Heime, Psychiatrie oder Polizei in die Arbeit der Kommission aufgenommen werden“, sagte Justizministerin Kuder. Ernannt wurden auf der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin: Dr. Margarete Suzuko Osterfeld (auf Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz), Dr. Monika Deuerlein (auf Vorschlag der Jugend- und Familienministerkonferenz), Polizeidirektor a.D. Hartmut Seltmann (auf Vorschlag der Innenministerkonferenz) sowie Prof. Dr. Dirk Lorenzen (auf Vorschlag der Arbeits- und Sozialministerkonferenz).
Einig sind sich die Justizministerinnen und Justizminister auch, dass es keiner strafrechtlichen Änderung beim Umgang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss bedarf. Die Innenministerkonferenz hatte uns gebeten, das zu prüfen. Jedoch bestätigte eine aktuelle rechtsmedizinische Untersuchung die richterlich festgelegte Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrerinnen und –fahrern von 1,6 Promille. Wer ein Fahrrad alkoholbedingt im Verkehr nicht sicher führt, macht sich bereits heute gemäß § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar.
i.V. Catrin Schütt
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