(PP-Justiz) Schleswig-Holsteins Justiz setzt den Umstieg auf den elektronischen Rechtsverkehr weiter konsequent fort. Als erstes von 22 Amtsgerichten im Land führt das Amtsgericht Kiel zum 1. September 2014 in Grundbuchangelegenheiten den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte ein. Justizministerin Anke Spoorendonk besuchte heute (29. August) die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Kiel, um den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen guten Start in eine weitere digitale Epoche der Justiz zu wünschen. Die Justizministerin sagte: “”Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte stellt für alle Beteiligten eine große Herausforderung dar und ich bin daher sehr dankbar, dass sich die Amtsgerichte trotz hoher Arbeitsbelastung dieser zusätzlichen Aufgabe stellen””. Zum 1. Dezember 2014 soll die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Eckernförde mit dem Projekt starten. Die weiteren Grundbuchämter der Amtsgerichte folgen bis Ende 2016. Für die Notare wird damit die elektronische Antragseinreichung verpflichtend. Justizministerin Spoorendonk warb auch dafür, dass sich Banken und Behörden dieser neuen Art der Kommunikation mit den Grundbuchämtern auf freiwilliger Basis anschließen, um von den positiven Effekten zu profitieren.
Ermöglicht wurde das Projekt auch dadurch, dass von Oktober 2001 bis Juni 2014 rund 1,2 Millionen Grundbuchblätter von Papier auf elektronische Führung umgestellt wurden. Dazu meinte die Ministerin: “”Dieser Kraftakt hat sich gelohnt, da durch die Digitalisierung der Grundbücher die Grundbuchämter zukunftssicher und optimal aufgestellt sind, was auch den Bürgerinnen und Bürgern durch kürzere Bearbeitungszeiten zugutekommt und zudem den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein stärkt. Die Entscheidung zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte in diesem Bereich ist daher eine folgerichtige Maßnahme und ein weiterer wichtiger Schritt zur digitalen Justiz””, betonte Spoorendonk.
Sie machte weiter deutlich, dass mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten die elektronische Kommunikation rasant an Bedeutung in der schleswig-holsteinischen Justiz gewinnt: “”Der elektronische Rechtsverkehr stellt einen wichtigen Baustein für eine leistungsfähige und bürgerfreundliche Justiz dar. In Zukunft sollen die Verfahrensbeteiligten bei allen Gerichten zeit- und kostensparend sowie ohne Qualitätsverlust auch Klagen und Anträge auf sicherem Weg elektronisch einreichen und Entscheidungen und Nachrichten vom Gericht in elektronischer Form empfangen können. Wann genau dieser Zeitpunkt erreicht sein wird, kann noch niemand sagen, sicher ist aber schon jetzt, dass die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte die Arbeitsabläufe in der Justiz massiv ändern werden. Und ebenso sicher weiß ich, auch dieser Herausforderung wird sich die Justiz stellen und sie meistern””, sagte Spoorendonk.
Schleswig-Holstein ist nach Baden-Württemberg und Sachsen das dritte Bundesland, das in diesen Angelegenheiten den elektronischen Rechtsverkehr eröffnet und zugleich die elektronische Akte einführt. Genau wie in Baden-Württemberg wird dabei auf ein Domea zertifiziertes Standard-Dokumentenmanagementsystem gesetzt und in Schleswig-Holstein zudem auf ein bewährtes Verfahren zurückgegriffen, wie es bereits im Länderverbund seit sieben Jahren im elektronischen Handelsregister praktiziert wird.
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