Justizministerin Eva Kühne-Hörmann gratuliert zum 60-jährigen Bestehen des Sozialgerichtes Kassel

(PP-Justiz) „Als letzte Chance werden die Sozialgerichte sehr oft angesehen, wenn betroffene Bürger sich etwa von ihrer Krankenkasse benachteiligt fühlen“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann im Sozialgericht Kassel, das vor 60 Jahren, im Januar 1954, seine Arbeit aufnahm.

Sozialgerichte verhelfen Bürgern zu ‚ihrem‘ Recht

In der Zeit davor wurden Rechtsstreitigkeiten über Leistungsansprüche der Versicherten von Versicherungsbehörden (z. B. Versicherungsämter) entschieden. Eine oft als ungut empfundene Verquickung, insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten von Leistungsempfängern mit den zuständigen Behörden. Es gilt noch heute als wichtige gesetzgeberische Reform, dass Sozialgerichte seither von den Verwaltungsbehörden als getrennte, unabhängige Gerichte agieren können. Als eigenständige Gerichtsbarkeit überprüfen sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Sozialverwaltungen. „Die Sozialgerichtsbarkeit im Allgemeinen und das Sozialgericht Kassel im Besonderen haben mit ihren Entscheidungen in der Vergangenheit erheblich zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in das Recht und damit zugleich zum inneren Zusammenhalt des Staates und der Gesellschaft beigetragen“, so die Justizministerin anerkennend und weiter „die ureigenste Aufgabe der Sozialgerichtsbarkeit ist es, den abstrakten Geboten des durch das Grundgesetz errichteten Sozialstaats im Einzelfall Geltung zu verschaffen und damit den Bürgerinnen und Bürgern zu ‚ihrem‘ Recht zu verhelfen.“

Eine Vorreiterrolle nimmt die Hessische Sozialgerichtsbarkeit in der Umsetzung der elektronisch geführten Gerichtsverfahren ein. „Justiz und Innovation gehen hier Hand in Hand mit Anwenderfreundlichkeit“, fügt Staatsministerin Kühne-Hörmann anerkennend hinzu.

Flut von Klagen zur Hartz-IV-Gesetzgebung

Der elektronisch geführte Rechtsverkehr mit den Anwälten wirkt entlastend auf das Gericht. So waren in der jüngeren Vergangenheit die Sozialgerichte geradezu von einer Flut von Klagen in Zusammenhang mit der als Hartz-IV-Gesetzgebung bekanntgewordenen und damit einhergehenden Leistungsveränderungen konfrontiert. Noch immer entfallen 1/3 aller anhängigen Verfahren am Sozialgericht Kassel auf die sogenannten Hartz-IV-Fälle.

„Die sieben Sozialgerichte in Hessen, aber insbesondere auch das Kasseler Sozialgericht, haben diese enorme Herausforderung bestens gemeistert und sich längst zu einem unverzichtbaren Anwalt der sozial Schwachen entwickelt. Ihre Arbeit ist für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft von herausragender Bedeutung“, so Eva Kühne-Hörmann abschließend.

Herr Wolfgang Ommert
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