Justizministerin Eva Kühne-Hörmann besucht das Amtsgericht

(PP-Justiz) Rund 860.000 Menschen leben im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Frankfurt. Das ist fast jeder 7. Einwohner Hessens. Das Amtsgericht Frankfurt ist damit das mit Abstand größte Gericht in Hessen und das drittgrößte in Deutschland.

57,9 % Frauenanteil im richterlichen Bereich

Knapp 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind am Amtsgericht beschäftigt. 131 Richterinnen und Richter sind derzeit eingesetzt. Das Gericht ist damit auch ein großer Arbeitgeber, der in den vergangenen Jahren den Frauenanteil im richterlichen Bereich auf 57,9 Prozent erhöhte. „Diese Zahlen wurden am Amtsgericht ganz ohne Frauenquote erreicht. Es sind die guten Abschlüsse der Bewerberinnen, die diesen Anstieg leicht erklären lassen“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Das Amtsgericht Frankfurt ist auch das größte Ausbildungsgericht in Hessen. Aktuell stehen 50 Ausbildungsplätze (Justizfachangestellte) zur Verfügung.

80 % Frauenanteil im Rechtspflegedienst

Traditionell ist der Frauenanteil im Rechtspflegedienst hoch, aber am Amtsgericht Frankfurt erreicht er mit fast 80 Prozent einen Spitzenwert. Im mittleren Dienst, bei den Justizfachangestellten, ist der Frauenanteil ebenfalls traditionell hoch und liegt bei rund 90 Prozent. Selbst im Gerichtsvollzugsdienst erhöhte sich der Anteil der Frauen von 30,4 Prozent in vier Jahren  auf aktuelle 35,2 Prozente. „Diese Zahlen belegen nachdrücklich, dass das Amtsgericht in Sachen Frauenförderung eine Vorreiterrolle einnimmt“, lobt die Justizministerin die Frankfurter Justizbehörde.

Hilfe und Leistungen an der Servicetheke

Als echte Innovation und Verbesserung des Bürgerservices hat sich die Servicetheke im Eingangsbereich des Frankfurter Justizzentrums entwickelt. An der Servicetheke können Bürger unmittelbar Hilfe und Leistungen der Justiz in Anspruch nehmen. Leistungen wie Grundbuchauszüge, Registerauszüge oder Vollstreckungs- und Nachlassangelegenheiten werden angeboten. Allein im vergangenen Jahr wurden rund 3.000 Grundbuch- und Registerauszüge ausgestellt. Die rechtssuchenden Bürger müssen nicht mehr, durch das Justizzentrum – oft suchend – gehen, bis sie die sie betreffende Abteilung gefunden haben. Weil vielen Bürgern schon an der Servicetheke umfassend geholfen werden kann. „Diese Innovation ist ein gutes Beispiel für Bürgernähe und gleichzeitig entstehen Synergieeffekte durch die Aufgabenkonzentration für die Behörde selbst“, so die Staatsministerin anerkennend.

„Elektronische Ordnungswidrigkeitenverfahren (‚ERV-OWi‘)“

Eine Vorreiterrolle hat das Amtsgericht Frankfurt auch in Sachen „Elektronische Ordnungswidrigkeitenverfahren (‚ERV-OWi‘)“ inne. Bei diesem Projekt wird der Einsatz verbindlichen elektronischen Akten in Rechtssachen in der Praxis schon umgesetzt. Mit den Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheide wegen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten wurde für den Pilotbetrieb ein Bereich ausgewählt, der wegen einheitlich strukturierter Akten mit geringem Umfang besonders geeignet ist für den Einstieg in die elektronische Bearbeitung. Die Ziele: Einsparung von Zeit und Aufwand, das Wegfallen von Mehrfacherfassungen von Daten. Das Projekt „ERV-OWi“ ist bundesweit das erste und bislang einzige, bei dem eine echte elektronische Akte geführt wird.

„Das Amtsgericht in Frankfurt ist ein hervorragendes Beispiel für eine moderne Justiz, die sich den Erfordernissen der Gegenwart stellt“, so die Justizministerin anerkennend zum Ende ihres Besuches.

Pressesprecher:
Herr Wolfgang Ommert
Pressestelle: Hessisches Ministerium der Justiz
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