Justizministerin Eva Kühne-Hörmann besucht das Amtsgericht Gießen

(PP-Justiz) Aktuell sind am Amtsgericht Gießen 34 Auszubildende im Ausbildungsberuf  Justizfachangestellte/r. Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und nehmen dort verantwortungsvolle Aufgaben wahr. „Sie sind in den sogenannten Serviceeinheiten der Gerichte bzw. in den Sekretariaten zentrale Anlaufstelle für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger“, so Staatsministerin Kühne-Hörmann. Justizfachangestellte führen und verwalten unter Einsatz moderner EDV-Technik die Verfahrensakten, wickeln den Geschäftsverkehr mit den Verfahrensbeteiligten ab und wirken neben Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern in vielfältiger anderer Weise eigenverantwortlich bei der Verfahrenserledigung mit.

Justizfachangestellte, die sich nach bestandener Abschlussprüfung mindestens drei Jahre in diesem Beruf bewährt haben und auch ansonsten geeignet erscheinen, haben außerdem die Möglichkeit, sich für den Gerichtsvollzieherdienst oder aber zum Justizfachwirt (mittlerer Justizdienst) weiter zu qualifizieren. In der hessischen Justiz bestehen darüber hinaus weitere Ausbildungsmöglichkeiten in den Laufbahnzweigen Justizwachtmeisterdienst und allgemeiner Justizdienst (mittlerer Dienst) sowie dem Rechtspflegerdienst (gehobener Dienst). Außerdem gibt es Möglichkeiten der Weiterqualifikation zum Gerichtsvollzieher sowie zum Amtsanwalt.

„Die Justiz bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten“

Die Ausbildung in der hessischen Justiz erfolgt anhand moderner Ausbildungskonzepte und -methoden, die regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Die Ausbildungsinhalte werden von besonders geschulten und versierten Fachleuten der Justiz – Richtern, Rechtspflegern und Justizfachangestellten als hauptamtlichen Ausbildern – vermittelt. „Hier sind wir in der hessischen Justiz auf dem richtigen Weg. Die Justiz bietet abwechslungsreiche und vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und bei entsprechendem Engagement gute Chancen zu interner Weiterqualifikation und Aufstieg“, fügt Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hinzu.

Gute Erfahren konnten das Amtsgericht Gießen bislang mit der Elektronischen Fußfessel (EFF) gesammelt. 2006 wurde sie im Amtsgerichtsbezirk Gießen eingeführt. Zielgruppe sind dabei insbesondere solche Straftäter, denen es an Eigenverantwortung und Selbstdisziplin mangelt, um sich an gerichtlich angeordnete Auflagen und Weisungen zu halten. Einen Schwerpunkt bilden dabei Jugendliche oder Heranwachsende, die bislang nicht oder in nicht ausreichendem Maße zu einer Strukturierung ihres Tagesablaufs in der Lage waren, so dass ihnen entweder der Widerruf der Bewährung droht oder es von vornherein zu der Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung kommt. Deshalb ist der Kern des sozialpädagogisch eng begleiteten Modellprojekts der von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewährungshilfe ausgearbeitete detaillierte und individuelle Tagesplan für den einzelnen Probanden, der die An- und Abwesenheitszeiten von der Wohnung festlegt und damit eine feste Tagesstruktur vorgibt, deren Einhaltung durch die Elektronische Fußfessel überwacht wird. Hierbei genügt der Einsatz der sogenannten Radiofrequenztechnik. Anders bei der Überwachung gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht ist eine Überwachung des Aufenthaltsortes außerhalb der Wohnung mittels GPS ist bei diesem Personenkreis nicht erforderlich. „Die Teilnahme der Probanden für die Elektronische Fußfessel ist freiwillig und setzt eine Einwilligung der Probanden voraus, was wiederum ihre Motivation zur Mitarbeit stärkt“, so Justizministerin Eva Kühne-Hörmann abschließend in Gießen.

Information zur Elektronischen Fußfessel:

Das Tragen der Elektronischen Fußfessel wird als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder als Maßnahme bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls angeordnet. Im Jahr 2013 wurden im Bezirk des Landgerichts Gießen insgesamt 30 Personen betreut, davon 24 im Rahmen einer Bewährungsweisung, 6 im Rahmen der Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft. Aktuell befinden sich 10 Personen im Projekt, davon 6 im Rahmen einer Vorbewährung oder einer Strafaussetzung zur Bewährung und 4 als Maßnahme bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls. Der durchschnittliche Tragezeitraum der Fußfessel liegt in den Bewährungsfällen zwischen sechs und zwölf Monaten, bei der Verschonung von der Untersuchungshaft etwas darunter. In 2013 belief sich die Trage- und Überwachungsdauer im Bezirk des Landgerichts Gießen auf ca. 5.000 Tage bzw. von ca. 160 Tagen je teilnehmender Person. Hierdurch konnte zugleich der Vollzug in nicht unerheblichem Umfang entlastet werden. Wesentlich ist jedoch, dass von der ganz überwiegenden Zahl der Teilnehmenden am Projekt die Elektronische Fußfessel als letzte Chance genutzt und eine Inhaftierung vermieden werden konnte. Die Abbruchs- oder Widerrufsquoten im Projekt sind gering, was wesentlich mit der sorgfältigen Prüfung der Eignung und Auswahl für die Teilnahme am Projekt sowie auf die enge Begleitung der Probanden durch die Bewährungshilfe zurückzuführen ist. Insgesamt sind die Erfahrungen mit der Elektronischen Fußfessel am Amtsgericht Gießen überaus positiv. Sie ist zu einem wichtigen Baustein in der Betreuung insbesondere junger Straftäter geworden und unterstützt deren Resozialisierung.

Kontakt für Pressevertreter
Pressesprecher:
Herr Wolfgang Ommert
Pressestelle: Hessisches Ministerium der Justiz
Telefon: +49 611 32 26 95
Telefax: +49 611 32 28 98
E-Mail: pressestelle@hmdj.hessen.de