„Wozu ist eigentlich der Hammer da?“

Justiz-Staatssekretärin steht Rede und Antwort bei „Richter gehen in die Schulen“

(PP-Justiz) „Zieht man als Richter eigentlich eine Perücke an?“, „Ab wieviel Jahren kann man denn ins Gefängnis kommen, wenn man eine Straftat begangen hat?“, „Wie kriegt man raus, dass ein Zeuge lügt?“ und „Wozu ist eigentlich der Hammer da“ – Mit diesen und vielen anderen spannenden Fragen wurde Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch bei ihrem Besuch in der Grundschule St. Michael in Lebach konfrontiert. Im Rahmen des vom Adolf-Bender-Zentrum und des Saarländischen Richterbunds getragenen und vom Justizministerium geförderten Projekts „Richter gehen in die Schulen“ beantwortete sie gemeinsam mit Steffen Dick-Küstenmacher, Richter am Landessozialgericht, die neugierigen und zahlreichen Fragen von Schülerinnen und Schülern der vierten Klassenstufe.

„Gerade in jungen Jahren bildet sich bei Kindern ein klares Judiz heraus für das, was Richtig und Falsch, Gut und Böse ist. Da ist es auch wichtig, schon früh die Funktionsweise unseres Rechtsstaats zu erklären und deutlich zu machen, dass die Arbeit unserer Richterinnen und Richter nicht nur im Auswändiglernen von Paragrafen besteht, sondern auch im Finden von ebenso rechtmäßigen wie gerechten Entscheidungen und oftmals auch darin, gar kein Urteil zu sprechen, sondern Menschen zueinander zu bringen“, betonte Morsch anlässlich ihres Besuchs. Das Projekt sei aber auch wichtig, weil es das Bewusstsein der Schüler für Kinder- und Menschenrechte schärfe: „Unsere unabdingbaren Grundrechte gelten nicht erst für Volljährige. Kinder dürfen nicht wegschauen, wenn sie etwa Zeuge oder gar Opfer von Misshandlungen werden, ebenso wenig, wenn Grundrechte anderer verletzt werden – sei es zu Hause oder auf dem Schulhof“, unterstrich die Staatssekretärin, die dem Adolf-Bender-Zentrum und dem Saarländischen Richterbund für die engagierte Mitwirkung dankte.

Hintergrund

Das Projekt „Kinderrechte – Menschenrechte – Richter gehen an die Schulen“ wird seit 2009 durchgeführt. In den Schulen werden dabei zwei jeweils doppelstündige Veranstaltungen durchgeführt. In der ersten Doppelstunde findet eine Einführungsveranstaltung zum Thema Kinder- und Menschenrechte unter Leitung einer qualifizierten Fachkraft des Adolf-Bender-Zentrums statt. In einer weiteren Doppelstunde erfolgt eine Fragestunde mit einem Richter, in der Fragen der Schüler über die Arbeit des Richters und die Bedeutung von Kinder- und Menschenrechten eingegangen wird.

Das Projekt wurde entwickelt vom Adolf-Bender-Zentrum e. V., das auch für die Durchführung zuständig ist. Maßgeblich beteiligt sind der Saarländische Richterbund, der die Richterinnen bzw. Richter für die jeweiligen Veranstaltungen stellt sowie das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM). Gefördert wird das Projekt vom Ministerium der Justiz.

Ministerium der Justiz
Bernd Weber
Pressesprecher
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