(PP-Justiz) Jugendstrafvollzugsgesetzes zu beschließen. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits entschieden, dass für den Jugendarrestvollzug eine solche gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Die CDU hatte daher schon vor über zwei Jahren einen entsprechenden Entwurf in die Bürgerschaft eingebracht.
Hierzu erklärt André Trepoll, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Der Entwurf des Senats hat sehr lange auf sich warten lassen. Dabei lag mit dem CDU-Antrag bereits seit über zwei Jahren ein entsprechender fertiger Gesetzesentwurf vor. Diesen hat die SPD im Justizausschuss aber leider ohne Not versauern lassen. Erfreulich ist immerhin, dass der Senat unseren Vorschlag, sogenannte Opfer-Empathie-Kurse wieder einzuführen, aus unserem Antrag übernommen hat. Inwiefern der Jugendarrest die dafür auch notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt bekommt, wird die Justizsenatorin uns noch beantworten müssen. Man kann nur hoffen, dass auch die weiteren Regelungen den hohen Ansprüchen genügen, damit dem Erziehungsgedanken möglichst gut Rechnung getragen werden kann.“
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