(PP-Justiz) „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs stärkt das Parlament in seinen Untersuchungsrechten. Sie stellt klar, dass auch das Handeln der Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive durch den Bayerischen Landtag kontrolliert werden kann.“ Mit diesen Worten zeigte sich der CSU-Landtagsabgeordnete Jürgen W. Heike erfreut über die heutige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Das Gericht hatte über die Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung des Untersuchungsausschusses Labor zu urteilen. Heike hatte den Bayerischen Landtag als Prozessvertreter in dem Verfahren vertreten.
Alexander König, der Vorsitzende des Untersuchungsausschuss Labor, zeigt sich ebenfalls erfreut über die rasche Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. „Nachdem die Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde, gehe ich davon aus, dass die eigentliche Untersuchungsarbeit nun Fahrt aufnehmen wird“, so König. Soweit sich aus den Entscheidungsgründen Vorgaben für das weitere Verfahren ergeben, werden diese im gebotenen Maße zu berücksichtigen sein. König weiter: „Wir haben ein großes Interesse an einer raschen und umfassenden Aufklärung. Dafür ist jetzt der Weg frei.“
Der Bayerische Landtag hatte den Untersuchungsausschuss Labor im Juli dieses Jahres mit einem umfangreichen Fragenkatalog eingesetzt. Nachdem gegen diesen Beschluss Verfassungsbeschwerde eingelegt worden war, hat der Bayerische Landtag der Bitte des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs entsprochen, einen Teil der Fragen bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zu behandeln. Mit der heutigen Entscheidung wurde die Verfassungsbeschwerde abgewiesen.
Franz Stangl
Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
E-Mail : franz.stangl@csu-landtag.de
Simon Schmaußer
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2489
Telefax: 089/4126-69489
E-Mail : simon.schmausser@csu-landtag.de