Jörg Bode: Verfassungsgerichtsurteil zur Akteneinsicht ist Sternstunde für Demokratie und Parlamentarismus

(PP-Justiz) Der Obmann der FDP-Fraktion im 22. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, Jörg Bode, begrüßt das Urteil des Staatsgerichtshofs zur Aktenvorlage an den Untersuchungsausschuss. „Die Bückeburger Richter haben heute für eine Sternstunde von Demokratie und Parlamentarismus gesorgt. Die Regierenden dürfen dem Parlament Unterlagen nicht ohne weiteres vorenthalten. Die Regierung Weil muss bis Ende nächster Woche die zu Unrecht zurückgehaltenen Akten zur Verfügung stellen“, fordert der FDP-Obmann im Untersuchungsausschuss. Nach dem Leitsatz der Verfassungsrichter sei lediglich die Willensbildung der Regierung, nicht aber die der Verwaltung geschützt. Bode: „Da das Urteil Modellcharakter für alle bestehenden Aktenvorlagebegehren der Landtagsausschüsse hat, erwarte ich, dass auch dort alle bisher zurückgehaltenen Akten nachgereicht werden. Es ist Aufgabe des Parlaments, die Regierenden genau zu kontrollieren. Dafür haben die Verfassungsrichter heute die Rechte des Landtags gestärkt.“

Die erheblich gestärkten Einsichtsrechte ermöglichen es Bode zufolge nun auch, endlich zu prüfen, ob die zahlreichen falsch gegebenen Antworten der Landesregierung auf Versehen der Verwaltung oder bewusste politische Manipulation der Regierung zurückzuführen sind. „Dass ausgerechnet eine Regierung, die sich Transparenz groß auf die Flaggen geschrieben hat, erst vom Verfassungsgericht zur Aktenfreigabe gezwungen werden muss, sagt viel aus über die politische Redlichkeit von SPD und Grünen“, so Bode.

Steffen Dähne
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