(PP-Justiz) Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger hat das Kabinett heute über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den so genannten „Optionskommunen“ unterrichtet, von dem auch der Landkreis Nordhausen betroffen ist. Hintergrund sind Kommunalverfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer Stadt gegen deren Ablehnung als Optionskommune für die Trägerschaft der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV). Unter den Beschwerdeführern war auch der Landkreis Nordhausen.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden insoweit am 7. 10. 2014 verworfen. Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass gegen die Festlegung der Maximalzahl der Optionskommunen durch den Gesetzgeber keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Einzelheiten können Sie der Medieninformation des Gerichts entnehmen:
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