Hilfe bei Konflikten ums Sorge- und Umgangsrecht: Neuer Internetauftritt des interdisziplinären Projekts Elternkonsens

(PP-Justiz) Die Trennung der Eltern ist für Kinder und Jugendliche oftmals eine große Belastung. Damit sie nicht zusätzlich unter Konflikten um das Sorge- und das Umgangsrecht leiden müssen, gibt es in Baden-Württemberg das Projekt Elternkonsens. Mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung zum Wohl der Kinder arbeiten Gerichte, Jugendämter, Anwältinnen und Anwälte, Beratungsstellen und Sachverständige eng zusammen und tauschen sich regelmäßig aus. Ein neuer Internetauftritt bündelt nun zahlreiche Informationen rund um das Projekt.

„Die Zahl der Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht steigt“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Freitag (1. August 2014). Vielfach spielten dabei persönliche Verletzungen und Enttäuschungen der Eltern eine große Rolle, die Bedürfnisse der Kinder würden in den Hintergrund geraten. „Deshalb ist es besonders wichtig, dass alle an Sorge- und Umgangsrechtsverfahren Beteiligten die Anliegen der Kinder nie aus dem Blick verlieren“, erklärte der Minister. „Das macht den Elternkonsens so wertvoll.“

Auf der neuen Homepage wird der Elternkonsens vorgestellt, Herkunft, Grund-sätze und Verfahrensabläufe werden dargelegt. Interessierte Eltern finden Kontaktadressen in ihrer Nähe; die Arbeitskreise der Familiengerichte im Land stellen ihre Arbeit vor. Richterinnen und Richter, Anwältinnen und Anwälte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen sowie Sachverständige können sich über aktuelle Entwicklungen und Fortbildungsveranstaltungen informieren. Nicht zuletzt werden auch betroffene Kinder und Jugendliche angesprochen. Sie erfahren, wie ein Gerichtsverfahren bei einem Familiengericht abläuft und welche Aufgaben ein Verfahrensbeistand hat.

Weitere Informationen unter www.elternkonsens.de

Quelle: jum.baden-wuerttemberg.de