(PP-Justiz) „Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Unterbringung Sicherungsverwahrter werden in einem von Grund auf dafür umgebauten Gebäude im Bestand der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt vorbildlich umgesetzt. Es ist beeindruckend, mit welchem Engagement und Einsatz die Bediensteten der JVA Schwalmstadt sowohl die Umbaumaßnahmen im laufenden Betrieb gemeistert, als auch ihren Dienst vorübergehend bei den während des Umbaus nach Weiterstadt ausgelagerten Sicherungsverwahrten versehen haben. Dies macht am besten deutlich, dass es eine gute Entscheidung war, die Sicherungsverwahrung dauerhaft in Schwalmstadt zu belassen und damit den ganzen Standort zu stärken. Hiervon konnte sich der zuständige Arbeitskreis der CDU-Landtagsfraktion bei seinem letzten Besuch im Juni noch einmal nachdrücklich überzeugen“, sagte der Rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hartmut Honka, anlässlich der heutigen Einweihung der Sicherungsverwahrung in der JVA Schwalmstadt.
„Neben der Umsetzung der Auflagen des Bundesverfassungsgerichts muss der Schutz der Bevölkerung höchste Priorität bei der Unterbringung Sicherungsverwahrter genießen. Die hohe Motivation der Bediensteten sowie ihre große Erfahrung und Professionalität sind neben den baulichen Voraussetzungen wichtige Punkte, die zu einer größtmöglichen Sicherheit beitragen. Mit der heutigen Einweihung des Bereichs für die Sicherheitsverwahrten ist ein deutliches Signal gesetzt, dass die das Personal belastende Auslagerung der Sicherungsverwahrung sich nun dem Ende zuneigt”, so Honka.
„Die Sicherungsverwahrten sind in ihrer neuen Unterbringung in Schwalmstadt grundsätzlich vollständig vom allgemeinen Strafvollzug getrennt. Damit wird die vom Bundesverfassungsgericht geforderte vollständige Trennung der Sicherungsverwahrung ohne Kontakt zum normalen Strafvollzug rechtlich und tatsächlich vorbildlich und geordnet in einem technisch auf dem neusten Stand befindlichen Gebäude umgesetzt (sog. Abstandsgebot). Am Standort Schwalmstadt, der insgesamt hohe Akzeptanz in der Region erfährt, werden zukünftig nicht nur die hessischen Sicherungsverwahrten unterbracht werden, sondern auch die Thüringens“, erläuterte Honka.
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