Härtefallkommission: Bleiberecht unabhängig vom Verdienst der Betroffenen gewähren

(PP-Justiz) Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und Grünen zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes und zum Änderungsantrag der LINKEN erklärt Barbara Cárdenas, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Anhörung im Innenausschuss hat gezeigt, dass die Vorschläge der Landesregierung für eine Reform der Härtefallkommission halbherzig sind. Sie bleiben weit hinter den Vorstellungen der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen und der Kirchen zurück.“

Zwar wolle auch Schwarzgrün das für Entscheidungen der Härtefallkommission notwendige Quorum von einer Zweidrittelmehrheit auf eine einfache Mehrheit absenken, was zu begrüßen sei. Gleichwohl solle eine Anerkennung als Härtefall weiterhin ausgeschlossen sein, wenn Betroffene nicht in der Lage seien, für den Lebensunterhalt zu sorgen.

Cárdenas: „Wie viel jemand verdient, darf nicht Maßstab dafür sein, ob ein Härtefall vorliegt und ein humanitäres Bleiberecht gewährt wird. Gerade für Familien mit vielen Kindern stellt diese finanzielle Voraussetzung eine zu große Hürde dar, zumal viele Betroffene keinen Zugang zum regulären Arbeitsmarkt haben. DIE LINKE fordert daher in einem Änderungsantrag unter anderem, diese Bedingung, die in vielen Fällen zu neuen Härtesituationen führt, ersatzlos zu streichen. Wir freuen uns, dass der überwiegende Teil der im Ausschuss gehörten Körperschaften, Organisationen und Behörden dies genauso sieht.“

Thomas Klein
Pressesprecher
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