Grundgesetz-Änderung sichert Leistungskraft der Hochschulen

Grundgesetz-Änderung sichert Leistungskraft der Hochschulen

(PP-Justiz) Grundgesetz-Änderung verschafft Hochschulen und wissenschaftlichem Nachwuchs Planungs-Sicherheit. Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung die Reform des Artikel 91 b des Grundgesetzes. Hierzu erklären der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
Albert Rupprecht: “Mit der Grundgesetzänderung schaffen wir die Grundlage dafür, die positiven Wirkungen der Hochschulpakte – insbesondere der Exzellenzinitiative – fortzuschreiben. Dabei geht es nicht darum, die Länder aus  ihrer originären Verantwortung für die Hochschulen zu entlassen. Vielmehr wollen wir exzellente und international sichtbare Hochschulen und Fachbereiche  zusätzlich so unterstützen, dass sie im internationalen Wettbewerb bestehen und die Innovationskraft Deutschlands stärken können. So kommt letztlich die Grundgesetzänderung nicht nur den Hochschulen sondern uns allen zugute.”
Tankred Schipanski: “Mit der Grundgesetzänderung ergeben sich für den Bund neue Möglichkeiten, um die Hochschulen als Herzstück unseres Wissenschaftssystems dauerhaft zu unterstützen. Er kann nun etwa die großen Erfolge der Exzellenzinitiative langfristiger absichern. Klar ist aber auch, dass Kooperation nicht bedeuten darf, dass alle alles machen. Der Bund wird sich auch weiterhin nur dann beteiligen, wo es darum geht, herausragende wissenschaftliche Strukturen weiter zu verbessern, um so das Wissenschaftssystem insgesamt zu stärken.”

Quelle: cducsu.de
Bild: pixabay.com