(PP-Justiz) Anlässlich der Positionierung der Hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) gegen eine Reform der Paragrafen 211 und 212 des Strafgesetzbuches erklärt Ulrich Wilken, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Eine Reform der Paragrafen 211 und 212 Strafgesetzbuch (StGB) ist längst überfällig. Hierin sind sich Rechtsexperten seit Jahrzehnten einig. Die Tatbestände stammen aus dem Jahr 1941 und sind Nazistrafrecht. Angeknüpft wird an einen Tätertypus, was im StGB völlig aus dem Rahmen fällt. Sobald ein Gesinnungsmerkmal aus der NS-Zeit wie ‚Heimtücke‘ oder ‚niedrige Beweggründe‘ als Mordmerkmal vorliegt, bleibt nach dem Gesetzeswortlaut nur die lebenslängliche Strafe als einzig mögliche Strafe.“
Um Einzelfällen gerecht werden zu können, hätten Gerichte über die Jahre immer wieder Verrenkungen machen müssen. Rechtssicherheit sehe anders aus, so Wilken. Eva Kühne-Hörmann verkenne die hohe Bedeutung und den eigentlichen Inhalt der Debatte, wenn sie darauf verweise, dass die Diskussion sich um reine Begrifflichkeiten drehe.
Wilken: „Die Tatbestandsmerkmale des Paragrafen 211 sind zum Teil mit Wertungen versehen und ermöglichen so, dass diese von Richterinnen und Richtern zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden. Dass die Wahl der Begriffe im Strafrecht empfindliche Folgen haben und mit Bedacht verändert werden müssen, sollte eigentlich auch Hessens Justizministerin bekannt sein.“
Thomas Klein
Pressesprecher
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