(PP-Justiz) Justizministerin Uta-Maria Kuder verteidigte erneut im Landtag die Bedeutung der Reform: „Spezialisierungen können nur in größeren Einheiten realisiert werden“
„Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ist seit wenigen Tagen in Kraft. Die Umstellung des Amtsgerichtes Anklam zur Zweigstelle des Amtsgerichtes Pasewalk war erfolgreich. Die Zweigstelle bleibt für die Menschen vor Ort Anlaufpunkt für Fragen. Auch hat der Umzug aller Grundbuchakten aus Pasewalk nach Anklam, wo jetzt das zentrale Grundbuchamt ist, reibungslos geklappt. Ich danke allen Mitarbeitern für Ihren Einsatz“, sagte Justizministerin Kuder im Landtag zur erneuten Debatte über das Gesetz.
„Mit Freude habe ich in einer der letzten Richterzeitungen des Richterbundes Argumente vernommen, die Wasser auf die Mühlen unseres Gesetzes sind. Dr. Peter Götz von Olenhusen, Präsident des Oberlandesgerichts Celle, erklärte, dass Spezialisierungen der ersten richterlichen Instanz gut tun würden, denn die Komplexität der Fälle nehme zu. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle, Dr. Thomas Remmers äußerte zudem Zweifel, dass Spezialisierungen außerhalb großer Gerichtsstandorte gelingen könnten. Genau aus diesem Grund schaffen wir größere Einheiten, damit die Qualität der Justiz auch in der ersten Instanz hoch bleibt. In größeren Amtsgerichtsbezirken kann die Fortbildung eines Richters eher ausgeglichen werden als in kleinen“, so die Ministerin.
„Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern kann auch künftig immer komplexer werdende Verfahren durch verstärkte Spezialisierung zügig bearbeiten. Das ist erster Wunsch des Rechtsuchenden, das ist bürgerfreundlich. Dafür hat der Landtag mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz den Grundstein gelegt“, so Justizministerin Kuder.
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