(PP-Justiz) Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat unsere Klage zur Auskunftspflicht der Bayerischen Staatsregierung in der Steuersache Hoeneß abgewiesen. Aber: Diese Verweigerung von Auskünften ohne detaillierte Begründung sei in diesem Fall verfassungsrechtlich gerade “noch” vertretbar, so das Gericht. Zudem hatten zwei Richter ein Sondervotum eingelegt. Dazu erklärt unser finanzpolitischer Sprecher Thomas Mütze:
„Unsere Klage wurde abgewiesen. Aber nichtsdestotrotz hat das Gericht sehr deutlich darauf hingewiesen, dass es Möglichkeiten geben muss, dass das Parlament informiert wird. Die Sondervoten von zwei Richterinnen oder Richtern, die anders entschieden hätten, müssen wir uns genauer anschauen. Es geht nicht um Herrn Hoeneß. Es geht uns um unser Informationsrecht: Darf ein Ministerpräsident Seehofer früher und mehr wissen als wir Abgeordnete?
Wir haben öfter das Problem, dass die Staatsregierung Anfragen nicht so beantwortet, wie wir uns das vorstellen. Aber nicht jedes Mal klagen wir. In diesem Fall war die Antwortpraxis – wie es das Gericht ausgeführt hat – wohl gerade noch rechtens.
Die frühe Kenntnis des Kabinetts von Hoeneß‘ Geldanlagen wäre politisch brisant gewesen. Hätte die Staatsregierung davon gewusst, bevor Hoeneß eine Selbstanzeige abgibt, dann wäre womöglich die Strafsache anders ausgegangen. Wir werden weiter daran arbeiten, ob wir zumindest nach einem abgeschlossenen Verfahren besser informiert werden müssen.“
Steffen Windschall
Referent für Online-Kommunikation
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