Frühzeitig informieren: Europäisches Erbrecht ändert sich ab August 2015 / Bundesregierung berichtet über die neuen Regelungen

(PP-Justiz) Ab August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung. Betroffenen wird geraten, sich bereits frühzeitig zu informieren. Die Verordnung regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue Verordnung bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden.

Bereits 2012 wurden die neuen EU-Erbschaftsregeln mit einer Umsetzungsfrist von drei Jahren erlassen. Sie folgen dem Prinzip des Recht des “gewöhnlichen Aufenthalts”. Lebt und stirbt ein Deutscher in Frankreich, unterliegt die Erbschaft dementsprechend französischem Recht. Eine Ausnahme gilt dann, wenn im Testament ausdrücklich die Anwendung deutschen Erbrechts festgelegt wird.

Ausländische Erbregelungen könnten stark von deutschem Recht abweichen. Sie könnten Nachteile, gegebenenfalls aber auch Vorteile für die Erben mit sich bringen. Die Bundesregierung empfiehlt Betroffenen, zu prüfen, welches Erbrecht für ihn günstiger ist und sich rechtlich beraten zu lassen. Wer möchte, dass das Erbrecht des Landes angewandt wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, müsse dies ausdrücklich im Testament festlegen.

Die neuen Vorschriften sehen außerdem ein Europäisches Nachlasszeugnis vor. Damit können Erben und Nachlassverwalter überall in der EU ohne weitere Formalitäten ihre Rechtsstellung nachweisen. Das bedeute vor allem schnellere und kostengünstigere Verfahren, so die Bundesregierung.

Quelle: justiz.nrw.de