(PP-Justiz) Eine Ausbildung im Justizvollzug bietet nicht nur die Chance freiwillig ins Gefängnis (und wieder raus) gehen zu können, sie garantiert auch eine spannende und verantwortungsvolle Tätigkeit.
Justizminister Dr. Helmuth Markov warb daher heute für eine Ausbildung im Justizvollzug. „Wer eine Ausbildung im Justizvollzug beginnt, wird keine Langeweile kennen lernen. Auf Sie warten anspruchsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben.“
Am 1. September 2014 startet der nächste Ausbildungslehrgang mit 17 Nachwuchskräften. Seit dem Jahr 1991 wurden insgesamt 459 Anwärterinnen und Anwärter für diese Laufbahn ausgebildet. Dabei wird i.d.R. in kleinen Gruppen von maximal 20 Anwärterinnen und Anwärtern ausgebildet. Die kleinen Klassen sichern ein bestmögliches Ausbildungsergebnis für jeden Anwärter. Eine Übernahme nach bestandener Ausbildung wird angestrebt.
Nachdem in den Jahren 2005 bis 2009 im Land Brandenburg nicht mehr ausgebildet wurde, konnte im Jahr 2010 wieder ein Einstellungskorridor geschaffen werden. Seither wurden 75 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet.
Markov dankte zugleich den Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten für ihre Arbeit. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten leisten tagtäglich eine schwierige Arbeit, leider bleibt ihnen die gesellschaftliche Anerkennung dafür meist versagt. Und dies obwohl jeder, der heute im Justizvollzugsdienst tätig ist, eine höchst anspruchsvolle Aufgabe erfüllt. Soziales Verständnis, Überzeugungskraft, Ausgeglichenheit und Toleranz sind dabei gefordert.“
Hintergrund:
Der brandenburgische Justizvollzug bildet seit dem Jahr 1991 Beamtenanwärterinnen und –anwärter für die Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes aus. Die Ausbildung erfolgt bedarfsgerecht, d.h., bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bei Vorliegen der für den Job erforderlichen gesundheitlichen und charakterlichen Eignung erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe mit dem Ziel der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Die Ausbildung erfolgt im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Zugelassen werden kann, wer
– die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
– am Einstellungstag mindestens 21 Jahre alt ist,
– die Fachoberschulreife (Realschulabschluss) besitzt oder die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) und entweder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung oder Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis nachweisen kann oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
– in körperlicher, gesundheitlicher, charakterlicher und geistiger Hinsicht für den allgemeinen Vollzugsdienst geeignet ist.
Die Bewerbungen richten Sie bitte an:
Dienstleistungsabteilung Justizvollzug
bei der JVA Brandenburg an der Havel
Max-Josef-Metzger-Straße 47
14772 Brandenburg a. d. H.
Zum Einstellungstermin 1. September 2014 sind die entsprechenden Auswahlverfahren abgeschlossen, nächster Einstellungstermin ist voraussichtlich der 1. September 2015. Die Dienstleistungsabteilung ist für die Sicherheitstechnik und die Vollzugsausbildung in allen brandenburgischen Gefängnissen zentral zuständig.
Quelle: mdj.brandenburg.de