(PP-Justiz) „Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) einstimmig verabschiedet“, teilte Frauenminister Andreas Storm heute auf der Landespressekonferenz in Saarbrücken mit. „Damit haben wir die Grundlage geschaffen, auf der künftig eine verbindlichere frauenfördernde Personalplanung im Öffentlichen Dienst im Saarland stattfinden kann“, erklärte Storm. „Es geht darum, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst zu erhöhen, aber auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gleichsam für Frauen und Männer zu verbessern. Nicht zuletzt soll die Stellung der Frauenbeauftragten gestärkt und der Frauenanteil in den Gremien erhöht werden“, sagte Storm.
„Das 1996 in Kraft getretenen LGG war, trotz insgesamt positiver Effekte, in die Jahre gekommen“, führte der Minister weiter aus. „Hinsichtlich eines tatsächlich gleichen Zugangs von Frauen zu Beförderungsstellen sowie zu Leitungspositionen und Entscheidungsgremien gibt es nach wie vor Handlungsbedarf“, erläuterte Storm. „Mit einem modernen Landesgleichstellungsgesetz – wie es dieser Gesetzentwurf jetzt vorgibt – können wir Vorbildfunktion über den Bereich der öffentlichen Verwaltung hinaus entwickeln.“ Herzstücke der Reform bilden die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen durch die Festlegung verbindlicher Zielvorgaben (§ 7 LGG-E), die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer weiter verbessern (§§ 17 und 18 LGG-E) und die Stellung und Rechte der Frauenbeauftragten stärken (§§ 21 bis 24 LGG-E).
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, das wesentlich dazu beitragen wird, die Potenziale der gut ausgebildeten Frauen im öffentlichen Dienst besser fördern zu können“, sagte Storm. Nach der Vorstellung der Eckpunkte für das neue LGG im Januar dieses Jahres hatte eine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten unter Beteiligung der jeweiligen Interessengruppen und unter der Führung von Staatssekretärin Gaby Schäfer diese in den letzten Monaten in ein gesetzliches Regelwerk eingearbeitet. „Gerade vor dem Hintergrund des notwendigen Stellenabbaus in der Landesverwaltung sehen wir uns besonders in der Verantwortung, Frauen gleiche berufliche Entwicklungschancen zu bieten“, so Storm, „dies werden wir auch Schritt für Schritt umsetzen“.
Um noch bestehende geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Frauen weiter abzubauen, wird das LGG in seiner Grundstruktur erhalten bleiben, aber in seiner Durchsetzungskraft durch verbindlichere und ergänzende Regelungen deutlich gestärkt werden. „Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist es gelungen, weitere Verbesserungen rechtlich abzusichern. Für Eltern und Pflegende sollen sich die aktuellen Erfordernisse der jeweiligen Lebensphase mit den Anforderungen im Beruf besser vereinbaren lassen. Dies muss auch für Beschäftigte mit Leitungsfunktion gelten“, so Storm abschließend.
Weiteres Verfahren:
Mit der Zustimmung zu dem vorgelegten Entwurf kann jetzt der nächste Schritt des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet werden – die externe Anhörung. Nach erneuter Ministerratsbefassung Ende November kann der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet werden. Die Erste Lesung des Gesetzentwurfes könnte dann im Januar 2014 stattfinden.
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