(PP-Justiz) Die Landtags-Grünen fordern ein sofortiges Ende der Inhaftierungspraxis bei Asylbewerbern vor deren Abschiebung aus Bayern. Seit vielen Jahren übt die flüchtlingspolitische Sprecherin, Christine Kamm, heftige Kritik an diesem Vorgehen: „Es ist absolut unverhältnismäßig, Flüchtlinge nur wegen ihrer Ausreisepflicht und unterstellter Fluchtgefahr zu inhaftieren. Die Mehrzahl der Insassen des bayerischen Abschiebegefängnisses sind Flüchtlinge, die nach den Dublin-Vereinbarungen ihr Asylverfahren in einem anderen EU-Land durchführen sollen.”
Seit November 2013 Jahr werden die Betroffenen in einem eigenen Abschiebegefängnis in Mühldorf am Inn untergebracht – bislang in 330 Fällen. Christine Kamm: „Die gestrige Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe, dass Flüchtlinge, die in ein anderes EU-Land abgeschoben werden sollen, nicht wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden dürfen, ist eine Ohrfeige für die bayerische Abschiebepraxis. Die Bedingungen im ‚Abschiebeknast‘ unterscheiden sich kaum von den Bedingungen in normalen Justizvollzugsanstalten. So dürfen die Insassen kein Handy benutzen, nur in begrenzten Zeiten Besucher empfangen, nur an zwei Wochentagen in einem beschränkten Zeitfenster telefonieren und sind für längere Zeit isoliert. Die Beschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten ist gerade Flüchtlinge in dieser Situation eine unzumutbare Härte.”
Für die Landtags-Grünen gehören Flüchtlinge, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, nicht in ein Gefängnis. „Die Betroffenen sind deshalb umgehend frei zu lassen”, so Christine Kamm.
Holger Laschka
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