Fiedler: „Kulturraumgesetz sichert seit 20 Jahren die kulturelle Vielfalt in Sachsen“

(PP-Justiz) Am 1. August 1994 ist das Sächsische Kulturraumgesetz in Kraft getreten. Bis heute ist der Freistaat das einzige Bundesland, das ein derartiges Modell für seine Kunst- und Kulturförderung gesetzlich verankert hat. Zum 20-jährigen Jubiläum erklärt Aline Fiedler, kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion:
 
„Die Verabschiedung des Kulturraumgesetzes 1993 war damals eine sehr visionäre Entscheidung und für Sachsens Kunst- und Kulturlandschaft ein großes Glück. Ich bin heute noch dem “Erfinder” des Gesetzes Prof. Matthias Theodor Vogt, den Landtagsabgeordneten der ersten Stunde, und insbesondere dem damaligen Kunstminister Prof. Dr. Hans Joachim Meyer dankbar, dass sie das Gesetz gegen viele Widerstände durchgesetzt haben.
 
Das Kulturraumgesetz sichert seit nunmehr 20 Jahren die kulturelle Vielfalt in Sachsen und ich bin froh, dass wir heute längst nicht mehr über das “Ob” eines solchen Gesetzes sprechen, sondern ausschließlich über das “Wie” der Ausgestaltung der Kulturraumförderung im Freistaat.
 
Bisher erhalten die acht Kulturräume und Städte in Sachsen auf Grundlage des Kulturraumgesetzes jährlich mindestens 86,7 Millionen Euro. Die Erhöhung der Mittel wird ein wichtiges Anliegen der CDU-Fraktion in den kommenden Haushaltsverhandlungen sein.
 
Nach 20 Jahren ist aber neben einer genauen Prüfung der künftigen finanziellen Ausstattung auch eine genaue Analyse der Strukturen, Organisation und Entscheidungswege in den Kulturräumen notwendig. Auch die Entwicklung der Kulturszene muss stärker berücksichtigt werden, um neue Tendenzen in das Kulturraumgesetz aufzunehmen. Das sind Punkte, die im Rahmen der anstehenden Evaluation des Gesetzes bis Ende 2015 zu berücksichtigen und mit den Vertretern der Kulturlandschaft weiter zu diskutieren sind.“
 
Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
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