FDP: Novellierung des Hundegesetzes notwendig

(PP-Justiz) Im Rahmen der am morgigen Sonnabend, den 9. August 2014, geplanten Demonstration gegen das Hundegesetz (1. SOKA RUN) fordert der stellvertretende Landesvorsitzende und innenpolitische Sprecher der Bremer FDP, Rainer W. Buchholz, eine Novellierung des Bremer Hundegesetzes. „Wir müssen uns endlich von dieser Insellösung verabschieden“, so Buchholz. „Ein Hundegesetz, dass Gefährlichkeit nach Rassen klassifiziert, geht an der Realität vorbei.“ Vielmehr sei der Hundehalter für die Sozialisierung und Tierschutzaspekte der Hunde verantwortlich. Ein verantwortungsbewusster Halter, der sich um seinen Hund kümmert, werde in Bremen übermäßig in der Wahl seiner Rasse durch massive Verbote eingeschränkt ohne dass ein Mehr an Sicherheit gewährleistet werde.

So gilt in Bremen ein Züchtungsverbot, ein Verbot der Neuanschaffung und ein Zuzugsverbot aus einem anderen Bundesland und EU-Land, wo die Haltung erlaubt ist. Daneben bestehe ein auf 24 Stunden begrenztes Aufenthaltsrecht für Halter aus anderen Bundes- und EU-Ländern. Einige Meter weiter in Niedersachen sei das nicht so. Buchholz: „Andere Bundesländer haben das längst erkannt und schränken Hundehaltung nach auffälligem Verhalten der Hunde ein.“

Bei der Diskussion sei die Gefahr, die von großen, starken Hunden in falschen Händen ausgehe, nicht zu vernachlässigen. Dabei aber die vier Rassen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Pit-Bull-Terrier pauschal zu verurteilen, sei nicht nur sachlich schwer nachvollziehbar, sondern auch gefährlich sowie wissenschaftlich nicht belegbar. Andere Hunde sind in falschen Händen ebenfalls gefährlich. Hier sehe das Bremer Hundegesetz keine Sanktionen vor. „Eine allgemeine Chippflicht mittels Transponder und eine Versicherungspflicht sowie einen Sachkundenachweis der Halter über die Befähigung zum artgerechten Halten und Führen von allen Hunden – bereits vor der Erstanschaffung eines Hundes – sind auch in Bremen wünschenswert“, so Buchholz.

In Bremen ist es im Gegensatz zu Niedersachsen und anderen Bundesländern untersagt, einige Hunderassen zu züchten. Buchholz kritisiert: „Diese Gesetzeslage ist in der emotional geführten Debatte um die Jahrtausendwende entstanden. In der Zwischenzeit haben andere Bundesländer jedoch ihre Gesetze auf sachlicher Basis angepasst – Bremen hat das bisher versäumt.“

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