(PP-Justiz) Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag wird eine Sondersitzung des Thüringer Landtages beantragen. Die Sitzung soll am 22. August 2014 um 9.00 Uhr vor der Sondersitzung zum NSU-Abschlussbericht stattfinden. „Wir wollen dabei die ausstehende Umsetzung des Rechnungshofgesetzes klären“, begründet der Fraktionsvorsitzende Uwe Barth diesen Schritt. „Dann kann jeder Abgeordnete – insbesondere diejenigen, die es eingebracht haben – erklären, warum er dagegen ist, dass der Rechnungshof das vom Landtag beschlossene Gesetz umsetzt.“
Der Thüringer Landtag hatte das Gesetz vor mehr als einem Jahr mit den Stimmen von CDU, SPD und LINKE beschlossen. Gegen den Willen von Rechnungshofpräsident Sebastian Dette und der FDP-Fraktion wurde damit eine dritte Direktorenstelle geschaffen, die bis heute nicht besetzt wurde, obwohl ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt und eine geeignete Bewerberin gefunden wurde. „Die Verschiebung der Wahl ist ein Possenspiel der Koalitionsfraktionen CDU und SPD und eine Zumutung für die betroffene Bewerberin und die Mitarbeiter der Behörde, die eine wichtige Aufgabe zu erfüllen haben“, so Barth abschließend.
Jens Panse
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