Fall Yagmur: Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen werfen Fragen auf

(PP-Justiz) Es wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Jugendamtsmitarbeiterinnen, die für Yagmur zuständig waren, die Bezirksämter Eimsbüttel und Mitte sowie die Räumlichkeiten freier Träger durchsucht hat. Im Raum stehen Vorwürfe gegen Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Dazu erklärt Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher und Obmann der CDU-Bürgerschaftsfraktion im PUA “Yagmur – Kinderschutz in Hamburg”: „Dass die Staatsanwaltschaft erst acht Monate, nachdem Yagmur zu Tode geprügelt wurde, öffentliche Dienststellen im Rahmen einer Razzia durchsucht, wirft einige Fragen auf: Wieso wird zu diesem Mittel gegriffen, obwohl sich eigentlich alle relevanten Akten bei der Bürgerschaft für die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses befinden und zwischen der Staatsanwaltschaft und uns ein regelmäßiger Austausch stattfindet? Warum werden fehlende Akten nicht einfach wie üblich angefordert?
Vor allem stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel sowie des Ermittlungsaufwandes und eines objektiven Ermittlungsverhaltens der Staatsanwaltschaft. Während die Jugendamtsmitarbeiterinnen stark ins Visier der Ermittlungen genommen werden, sollen die Ermittlungen gegen die damals zuständige Staatsanwältin und die Familienrichterin in Zusammenhang mit früheren durch Misshandlung zugefügten schweren Verletzungen des Kindes längst eingestellt worden sein. Dabei waren es gerade die Versäumnisse der Staatsanwältin, die im PUA fraktionsübergreifend für Bestürzung und Entsetzen gesorgt hatten. Obwohl das Kind lebensbedrohliche Verletzungen aufwies, die durch Gutachten der Rechtsmedizin auf stumpfe Gewaltanwendung zurückzuführen waren, hielt man es nicht einmal für nötig, Yagmurs Mutter als Beschuldigte vorzuladen und zu befragen. Zudem wurde kein einziges Mal im Institut für Rechtsmedizin oder bei dem ermittelnden Polizeibeamten aktiv nachgefragt oder eine Sicherung von Beweisen durch Untersuchung der elterlichen Wohnung durchgeführt. Umfang und Intensität der Ermittlungsaktivitäten waren der Schwere der Verletzungen, die das Mädchen durch massive Gewaltanwendung angetan wurden, keineswegs angemessen. Auch bei der zuständigen Familienrichterin gab es Anhaltspunkte für Fehlverhalten. Und dennoch kommt die Staatsanwaltschaft heute zu dem Ergebnis, dass es keinen Anfangsverdacht gegen die beiden mit dem Fall betrauten Juristinnen gegeben habe.

Man kann den Eindruck gewinnen, dass bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht mit gleichem Maß gemessen wird getreu dem Motto ‘eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus’ und zugleich frühere Versäumnisse, die mit ursächlich sind für den späteren Tod Yagmurs, nun durch unverhältnismäßiges Handeln kompensiert werden sollen.”

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