(PP-Justiz) Zum Urteil des EuGH zum Anspruch von EU-Bürgern auf Sozialhilfe erklärt der integrationspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Joachim Stamp:
„Die Freizügigkeit innerhalb der EU gehört zum Kern der europäischen Einigung und steht für uns nicht zur Disposition. Die Wahrnehmung des Rechts auf Freizügigkeit darf aber nicht zu automatischer Alimentierung führen. Wanderungsbewegungen innerhalb der EU dürfen sich nicht nach der Höhe der Sozialleistungen des Ziellandes richten. Das war von den europäischen Verträgen und Rechtsetzungen nie vorgesehen und kann auch heute nicht Ziel unserer Politik sein.
Deswegen begrüße ich das Urteil des EuGHs, das endlich Klarheit in dieser Frage schafft. Jeder, der hier arbeiten und zum Wohlstand aller beitragen möchte, ist uns herzlich willkommen.“
Nadja Kremser
Stellvertretende Pressesprecherin
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