(PP-Justiz) Als „zu kurz gegriffen und nicht ausreichend“ bezeichnet der innenpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Wilhelm Hinners, die Ankündigung von Justizsenator Martin Günthner und Innensenator Ulrich Mäurer (beide SPD), 127 angezeigte Sexualstraftaten aus dem Jahr 2013 erneut zu untersuchen. „Es ist nicht damit getan, einfach nur die Akten dieser Fälle nochmals aufzuschlagen. Stattdessen muss genau analysiert werden, welche Faktoren vorliegen müssen, damit eine ausreichende Beweislage besteht und es zur Anklage kommen kann. Oder welche Rahmenbedingungen der Senat vorgeben muss, dass Opfer aus Angst nicht ihre ursprüngliche Aussage zurückziehen oder ändern. Nur so können Barrieren abgebaut werden, die aktuell für das eklatante Missverhältnis sorgen“, erläutert Hinners.
Durch eine Große Anfrage der CDU-Fraktion war im Juni herausgekommen, dass es in Bremen bei Sexualstraftaten eine erhebliche Diskrepanz zwischen den zur Anzeige gebrachten Taten und den tatsächlichen Verurteilungen gibt. Der CDU-Abgeordnete fordert den Senat auf, die Universität Bremen oder das Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) mit einem entsprechenden Forschungsprojekt zu beauftragen. „Der Ansatz muss ein soziologischer sein. Die erschreckenden Zahlen können – auch personell – nicht nur auf kriminalistischer Ebene aufgearbeitet werden“, so Wilhelm Hinners. Wenn der Senat den Misstand ehrlich angehen wolle, sei die externe Untersuchung alternativlos. „Auch ein möglicher Korrekturbedarf bei der Arbeit der Justiz oder Polizei darf dabei kein Tabu sein“, betont der innenpolitische Sprecher.
Einhergehend mit einer solchen Untersuchung, müsse nach Auffassung von Wilhelm Hinners darüber hinaus auch der Austausch mit Opferschutzstellen gesucht werden. „Diese leisten seit Jahren hervorragende Arbeit. Die Mitarbeiter können durch ihre Erfahrung das Umfeld, in dem Sexualverbrechen stattfinden, sowie die speziellen Ängste der Opfer einschätzen.“
Rebekka Grupe
– Pressesprecherin –
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