(PP-Justiz) Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Berliner Justizsenator Michael Braun wegen des Verdachts der Falschbeurkundung im Amt am 19. August 2014 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Der Verdacht, der Beschuldigte habe im Jahr 2009 in seiner Eigenschaft als Notar einen Vorgang beurkundet, ohne bei diesem tatsächlich anwesend gewesen zu sein, hat sich im Zuge der weiteren Ermittlungen nicht erhärtet.
Steltner
Pressesprecher
Quelle: berlin.de