(PP-Justiz) Kurzbeschreibung: Seit Montag dieser Woche wird die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal kommissarisch durch einen erfahrenen Leiter einer anderen Justizvollzugsanstalt des Landes geleitet.
Der bisherige Leiter der JVA in Bruchsal wurde vorläufig von seinen Aufgaben entbunden, um eine auch nur von dem Verdacht einer Parteilichkeit freie Untersuchung eines Vorkommnisses in der JVA Bruchsal zu ermöglichen.
Am 9. August 2014 war ein Inhaftierter der JVA Bruchsal tot in seinem Haftraum aufgefunden worden. Aufgrund seiner aggressiven Gefährlichkeit war er zuvor in unausgesetzter Absonderung gemäß § 68 des Justizvollzugsgesetzbuchs III für Baden-Württemberg untergebracht. Das bedeutet, dass er sich in Einzelhaft befand. Wie bei Todesfällen in Justizvollzugsanstalten üblich, wurden umgehend Polizei und Staatsanwaltschaft verständigt. Der verstorbene Gefangene wurde obduziert, die Ermittlungen laufen noch.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund einer anonymen Anzeige, von der das Ministerium am 15. August 2014 Kenntnis bekommen hat, sowie einer umgehenden Vor-Ort-Information durch das Justizministerium ergaben sich jedoch eine Reihe von Fragestellungen, die ein unmittelbares Handeln seitens des Ministeriums notwendig machten.
Disziplinarische Schritte gegen weitere Bedienstete der JVA Bruchsal werden derzeit geprüft.
Der Betrieb in der JVA Bruchsal ist unterdessen gewährleistet. Die erfolgte Überprüfung der Unterbringung weiterer Gefangener in Einzelhaft hatte keine Beanstandungen ergeben.
Quelle: jum.baden-wuerttemberg.de