Erfolgreiche Integration setzt Sprachkenntnisse voraus – Auswirkungen des EuGH Urteils werden wir jetzt sorgfältig prüfen

(PP-Justiz) Der Europäische Gerichtshof hat heute über das Erfordernis von Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug geurteilt.

Der Europäische Gerichtshof hat heute über das Erfordernis von Deutschkenntnissen beim Ehegattennachzug geurteilt. Dazu sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Günter Krings:

“Eine erfolgreiche Integration setzt Sprachkenntnisse voraus. Deswegen haben wir darauf bestanden, dass Ehegatten, die zu ihren Familien nach Deutschland kommen, um hier in Deutschland dauerhaft zu leben, zumindest einfache Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Dies halte ich auch nach wie vor für richtig. Mit seiner heutigen Entscheidung hat der EuGH das auch nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern Einschränkungen gemacht, deren Auswirkungen wir jetzt sorgfältig prüfen werden. Die heutige Entscheidung des EuGH bezieht sich nur auf türkische Staatsangehörige. Türkische Arbeitnehmer genießen aufgrund von Verträgen zwischen der EU und der Türkei einen besonderen Status: Sie sind bei der Ausübung wirtschaftlicher Freiheiten – also im Falle einer Beschäftigung in Deutschland – besonders privilegiert. Der EuGH begründet seine Entscheidung mit dieser Privilegierung.

Die vom EuGH vertretene Ansicht, dass der Sprachnachweis den Verträgen zwischen der EU und der Türkei widerspricht, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Der EuGH legt damit den Anwendungsbereich dieser Verträge sehr weit aus. Aus Sicht des BMI waren diese dazu gedacht, bereits hier lebende, in Beschäftigung stehende türkische Staatsangehörige besonders zu begünstigen. Diese Verträge sollten aber nicht eine voraussetzungslose Einreise türkischer Staatsangehöriger ermöglichen. Auch die Ausführungen des EuGH zur Verhältnismäßigkeit nehmen wir zur Kenntnis. Festzustellen ist, dass die Verhinderung von Zwangsverheiratungen und die Verbesserung der Integrationschancen auch in den Augen des EuGH legitime Ziele sind.

Grundsätzlich ist der Sprachnachweis für drittstaatsangehörige Ehegatten aber auch nach dem Urteil des EuGH weiterhin mit dem Recht der EU vereinbar. Wir sehen uns insoweit in unserer Ansicht bestätigt, dass der Sprachnachweis vor Einreise mit fundamentalen Rechten – wie etwa dem Recht auf familiäres Zusammenleben – vereinbar ist. Der Nachzug zu Personen, die bereits hier leben und nicht aus der Türkei stammen, ist von der Entscheidung nicht betroffen – in diesen Fällen gilt der Sprachnachweis weiterhin.”

Quelle: bmi.bund.de