(PP-Justiz) „Die Ankündigung des Bundesjustizministers, im Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse weitere Ausnahmetatbestände zuzulassen, zeigt den mangelnden politischen Willen, Not und Problemlagen der von stetig steigenden Mietpreisen Betroffenen ernst zu nehmen“, sagt die wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, Heidrun Sedlacik.
Weiter erklärt die Abgeordnete: „SPD und Union stellen damit die Interessen der Immobilienlobby über die der Mieter. Von der im Bundestagswahlkampf 2013 angekündigten Initiative bleibt kaum noch etwas übrig. Eine aufgeweichte Mietpreisbremse – sie soll beispielsweise für laufende Mietverträge und Erstvermietungen nicht gelten – wird nicht greifen und ist eine Wählertäuschung.“
Die Mietpreisbremse soll bewirken, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre selbst festlegen können. Damit wäre es zumindest möglich, den drastischen Mietsprüngen in Groß- und Universitätsstädten, wie beispielsweise Erfurt und Jena, ein wenig entgegenzuwirken.
„Solange das ortsübliche Niveau der Mietpreise für den Mietspiegel aus den Neuvermietungsmieten der letzten vier Jahre berechnet wird, muss eine wirksame Preisbindung her“, fordert Frau Sedlacik. „Wohnungen dürfen nicht wie Aktien an der Börse gehandelt werden. Wohnungen dürfen nicht Renditeinteressen unterliegen. Wohnungen sind das Zuhause der Menschen.“
Annette Rudolph
Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit
DIE LINKE. Fraktion im Thüringer Landtag
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