Edathy scheitert mit Beschwerde vor dem Verfassungsgericht

(PP-Justiz) Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Sebastian Edathy mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert ist. Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist. Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: „Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun der Weg frei für die Aufklärung der eigentlichen Sache, um die es geht. Die seit Monaten im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen im Februar können damit ad acta gelegt werden.”

Herr Mark Eickhorst
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