Diskriminierung per Gesetz beenden: Ehe für alle

Am Jahrestag der Abschaffung des sog. „Schwulenparagrafen“ wirbt Justizminister Markov für Unterstützung der Bundesratsinitiative zur „Ehe für alle“

(PP-Justiz) Erst am 11. Juni 1994 wurde der sogenannten „Schwulenparagraf“, der gleichgeschlechtliche Beziehungen stigmatisierte und unter Strafe stellte, abgeschafft. Am Jahrestag der Streichung würdigte Justizminister Helmuth Markov das erlittene Unrecht der Betroffenen und machte sich einen Tag vor der Bundesratssitzung für die „Ehe für alle“ stark: „Die junge Bundesrepublik hat die nationalsozialistische Verfolgung von Homosexuellen bruchlos fortgesetzt. Die Abschaffung vor 21 Jahren war überfällig und wichtig, um die Diskriminierung homosexueller Menschen per Gesetz endlich zu beenden. Dennoch muss noch viel getan werden, damit die Gleichstellung in allen Bereichen unserer Gesellschaft Realität wird. Deswegen unterstützt Brandenburg auch die aktuelle Bundesratsinitiative, um die verfassungswidrige Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften zu beenden“, sagte er. Andere Länder Europas seien hier schon viel weiter. Er wünsche sich, dass die Länder in der morgigen Sitzung mit ihrem Votum ein starkes Signal für die Gleichstellung an den Bund senden und die Politik über Parteigrenzen hinweg zur Einsicht komme, dass eine Neuregelung längst überfällig sei.

Hintergrund
In Deutschland war Feindseligkeit gegenüber Lesben und Schwulen rund 120 Jahre lang im Strafgesetzbuch verankert. Es bestrafte „widernatürliche Unzucht“ zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen. Der Paragraph 175 stigmatisierte und illegalisierte gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Männern bis weit in die Nachkriegszeit. Tausende Männer wurden wegen ihrer sexuellen Orientierung unter anderem zu Haftstrafen verurteilt: Etwa 45.000 Verurteilungen gab es zwischen 1950 und 1965 in der Bundesrepublik. Erst 1994 wurde § 175 endgültig aus dem Strafgesetzbuch entfernt. 1999 konnten sich gleichgeschlechtliche Paare auf Hamburgs Standesämtern erstmals in Deutschland in ein Partnerschaftsbuch eintragen. 2001 ermöglichte ein Bundesgesetz dann eingetragene Partnerschaften. Dennoch stellte im Februar 2014 die Anti-Rassismus-Kommission des Europarates in ihrem Länderbericht u.a. eine fehlende Sensibilität für homo- sowie transphob motivierte Straftaten fest. Danach fehle es an Strategien, die Toleranz gegenüber homo- und transsexuellen Menschen in der Bevölkerung zu erhöhen.

Maria Strauß
Pressesprecherin
Quelle: mdjev.brandenburg.de