(PP-Justiz) Schon vor der Verdoppelung der RVR-Sitze durch den Einzug der rechtslastigen UBP und der daraus resultierenden Neuberechnung, hatte DIE LINKE neue Regeln für die Besetzung des Ruhrparlamentes gefordert. Ziel soll die Direktwahl sein, kombiniert mit einer Wahlordnung, die die unnötige Aufblähung der RVR-Versammlung (auf möglicherweise bis zu 1080 Sitze) verhindert.
Ralf Michalowsky, Landesssprecher DIE LINKE. NRW, dazu: “Die Rufe nach dem Verfassungsgericht mit dem Ziel, die gelaufene RVR-Wahl zu annullieren, zeigen die schiere Verzweifelung der zugegeben hart getroffenen SPD. Dass deren Reserveliste nicht lang genug war um die errungenden Mandate auch zu besetzen, ist nicht im mangelhaften RVR-Gesetz begründet, sondern eine politische Nachlässigkeit der SPD. Die Wiederspiegelung des Wählerwillens ist zwar nicht gegeben, die Ursache ist aber nicht durch einen höchstrichterlichen Gerichtsentscheid zu heilen.”
Die RVR-Versammlung sollte schleunigst einen Vorschlag zur Änderung des RVR-Gesetzes auf den Weg bringen. Dieser muss so gestaltet sein, dass das Ruhrparlament durch das künftige Wahlverfahren eine angemessene Stärkung erfährt. “Das bedingt unserer Ansicht nach eine Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung”, so Michalowsky weiter.
Kurios ist auch, dass der Verursacher der Mandatsverdoppelung, Tobias Köller von der rechtslastigen UBP, sein gerade errungenes Kreistagsmandat am 18.8.14 wieder abgegeben hat. In den RVR kam die UBP, weil Köller im Kreistag von Recklinghausen mit anderen Parteien gekungelt und seine dreiköpfige Fraktion drei weitere Leihstimmen bekommen hatte. So zog der Wahlvorschlag der UBP überraschend und Köller in die Verbandsversammlung des RVR ein. Angesichts der damit verbundenen Kostensteigerung des RVR um ca. 800.000 Euro jährlich verging allen das Lachen, obwohl im Wahlprogramm der Rechtspopulisten die Verkleinerung der Parlamente mit dem Ziel der Kostensenkung gefordert wird.
Ralf Michalowsky
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