Deutscher Richterbund: aktuelle Diskussion zur Unfallflucht

Deutscher Richterbund: aktuelle Diskussion zur Unfallflucht

Zur geplanten Haerabstufung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit

(PP-Justiz) DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: „Aus Sicht der Justizpraxis besteht kein Anlass, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Die Strafvorschrift hat sich bewährt und gibt den Gerichten ausreichend Spielräume, um Rechtsverstöße jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen. Zu einer spürbaren Entlastung der Strafjustiz würden die Pläne nicht führen. Auf die Gerichte käme vermutlich sogar mehr Arbeit zu. Die Fälle werden heute durch die Staatsanwaltschaften vorbereitet und zu einem großen Teil durch Einstellungen erledigt. Künftig würden die Ordnungsbehörden im Zweifel einen Bußgeldbescheid erlassen, den viele Betroffene dann sicher gerichtlich überprüfen lassen. Es würden weitaus mehr Verfahren bei den zuständigen Amtsgerichten landen, die zudem deutlich aufwendiger sind als die klassischen Fälle von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Kriminalpolitisch wäre es zudem fragwürdig, eine Unfallflucht in Fällen von Sachschäden zu entkriminalisieren, weil ein Knöllchen für viele kaum abschreckend wirken dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Warte- oder Meldebereitschaft nach Unfällen durch die geplante Reform weiter sinken würde.  Der Vorschlag, künftig eine Meldepflicht als Alternative zur Wartepflicht nach einem Unfall einzuführen, ist hingegen erwägenswert. Allerdings müssten dafür digitale Meldewege aufgebaut werden, die zuverlässig und einfach erreichbar sind. Ein föderaler Flickenteppich, in dem jedes Bundesland oder sogar jeder Landkreis seine eigene technische Lösung entwickelt, wäre für die Akzeptanz eines Meldemodells sicher fatal.“

Quelle: Matthias Schröter, Pressesprecher Deutscher Richterbund, 26.04.2023
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