(PP-Justiz) Die CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Lindner und Maika Friemann-Jennert haben angesichts der Diskussion über die Online-Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“, die Notwendigkeit einer guten und bedarfsgerechten Beratung bei häuslicher und sexueller Gewalt unterstrichen.
„Die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt benötigen eine gute Beratung und Betreuung. Uns ist wichtig, dass die Betroffenen mit ihren Problemen nicht alleine gelassen werden. Mit den Angeboten zur Psychosozialen Prozessbegleitung und dem „Hilfs- und Beratungsnetz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt“ gibt es in Mecklenburg-Vorpommern bereits Angebote, auf die aufgebaut werden kann. Auf Initiative unserer Justizministerin Uta-Maria Kuder hat die Justizministerkonferenz im Frühjahr außerdem beschlossen, die Psychosoziale Prozessbegleitung auf Bundesebene verpflichtend einzuführen. Mittlerweilte gibt es in Berlin einen Referentenentwurf für das entsprechende Gesetz. Diese Fakten verdeutlichen, dass sowohl im Bund als auch im Land daran gearbeitet wird, die Situation der betroffenen Frauen zu verbessern“, sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Detlef Lindner.
Die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Maika Friemann-Jennert, verwies in diesem Zusammenhang auf den „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder“, der laut Koalitionsvertrag weiter umgesetzt und weiterentwickelt werden soll. „Am 25. November, dem „Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen“, soll die Online-Petition „Opferschutz als Pflichtaufgabe“ offiziell an die Sozialministerin und die Landtagspräsidentin übergeben werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Forderungen bei der Weiterentwicklung des Landesaktionsplanes und der Evaluation des Beratungs- und Hilfsstellennetzes vom Sozialministerium berücksichtigt werden“, erklärte die CDU-Politikerin.
Zum Hintergrund:
Koalitionsvertrag, Ziffer 255:
Der „Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder“ wird weiterhin konsequent umgesetzt und weiterentwickelt. Das Beratungs- und Hilfenetz für Opfer von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Stalking und von Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie der Täterberatung als Teil des Opferschutzes wird an die Bedarfe angepasst.
Koalitionsvertrag, Ziffer 385:
Die Koalitionspartner werden weiter dafür Sorge tragen, dass Opfer von Straftaten die erforderliche Hilfe für Betreuung und Versorgung finden. Hierzu werden die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit den Opferberatungsstellen und den ehrenamtlichen Opferorganisationen zusammenarbeiten. Gerichtsverfahren sollen noch stärker an den Interessen der Opfer ausgerichtet werden. Das Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung“ wird fortgeführt. Der Täter-Opfer- Ausgleich wird befördert. Weitere bundesgesetzliche Vorhaben zur Verbesserung des Opferschutzes werden unterstützt.
Jutta Hackert
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