(PP-Justiz) Zur heutigen Medienberichterstattung, über die erneute Entlassung eines dringend Tatverdächtigen aus der Untersuchungshaft wegen überlanger Verfahrensdauer, erklärt Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion:
„Alle Strafverfahren müssen künftig so durchgeführt werden, dass Tatverdächtige nicht länger wegen überlanger Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Es ist nicht hinnehmbar, dass dringend Tatverdächtige wegen Überlastung der Gerichte auf freien Fuß gesetzt werden. Das erwarten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen völlig zu Recht, sondern ist für die CDU ein zentrales Anliegen zur Gewährleistung der inneren Sicherheit im Freistaat.
Hierfür bedarf es neben einer funktionierenden Polizei auch einer starken und leistungsfähigen Justiz. Deshalb muss die dauerhafte Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein wesentlicher Punkt der künftigen Rechts- und Justizpolitik im Freistaat sein. Jedoch ist auch die Justiz im Rahmen des Möglichen gefordert, flexibel zu reagieren und geeignete Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafverfahren zu treffen.“
Hintergrund:
Die Sächsische Zeitung hat heute berichtet, dass das Oberlandesgericht Dresden den Haftbefehl gegen einen Angeklagten trotz Fluchtgefahr aufgehoben hat. Grund ist die überlange Verfahrensdauer.
Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 I 01067 Dresden
Telefon: +49 (0)351 493-5610 I Fax: +49 (0)351 493-5444
E-Mail: andreas.kunze-gubsch@slt.sachsen.de
CDU-Rechtsexperte: „Dringend Tatverdächtige dürfen nicht länger wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt werden“
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