CDU hat den Änderungen des Landesjagdgesetzte mit eigenen Anträgen zugestimmt! Gregor Beyer: „Die Erklärungen der CDU sind unredlich!“

(PP-Justiz) Zu der Berichterstattung in der LAUSITZER RUNDSCHAU, nach der die CDU den „Gesetzesänderungen des Landesjagdgesetzes nicht zugestimmt hätte“, erklärt der agrarpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gregor Beyer:

Mit den zitierten Erklärungen des Kollegen Rainer Genilke, wonach die CDU-Fraktion den Änderungen des Landesjagdgesetzes nicht zugestimmt hätte, setzt die CDU die Verschleierung ihres wahren Abstimmungsverhalten fort. Richtig ist, dass die Änderungen des Landesjagdgesetzes, die auf der Ermöglichung der Verlängerung der Jagdzeit auf Rehböcke und der Abschaffung des Abschussplanes für Rehwild beruhen, von allen fünf Fraktionen des Landtages im Ergebnis der Anhörung im betreffenden Ausschuss gleichermaßen mit eigenen Anträgen gefordert wurden. Die vier Anträge von SPD/Linke, CDU, FDP und B90/Grüne waren in diesen beiden Punkten sogar wortgleich. Selbstverständlich hat die CDU ihrem eigenen Antrag und damit den später auch im Plenum beschlossenen Änderungen des Landesjagdgesetzes zugestimmt.

In einem zweiten Änderungsantrag zum Gesetz hat die CDU lediglich weitergehende Forderungen nach zusätzlichen Befassungen des Ausschusses im Rahmen der in Kraftsetzung der Durchführungsverordnung erhoben. Da diese jedoch durch die Allgemeinermächtigung des Gesetzes bereits hinreichend geregelt ist, lässt sich vermuten, dass dieser Antrag nichts anderes als ein leicht durchsichtiges Manöver der CDU war, um mit der Ablehnung ihres Antrages den Vorwand zu schaffen, mit der die CDU dann in der Endabstimmung des Plenums insgesamt gegen die Novelle des Landesjagdgesetzes gestimmt hat.

Man mag dieses Manöver je nach persönlicher Vorliebe als geschickten und legitimen Schachzug in Wahlkampfzeiten interpretieren. Wenn aber nun Vertreter der CDU den Kollegen anderer Fraktionen unterstellen, dass sie mit dem Hinweis auf diese Zusammenhänge die Tatsachen verdrehen, dann ist dieses Verhalten unredlich. Wenn die CDU meint, dass sie nicht zu ihren eigenen fachlichen Entscheidungen und Anträgen öffentlich stehen kann, weil sie sich fürchtet sich damit bei einzelnen gesellschaftlichen Gruppen unbeliebt zu macht, dann ist das ihre Sache. Wenn sie aber anderen Kollegen unterstellt die Tatsachen zu verdrehen, dann hat das mit seriöser Politik nichts mehr zu tun.

Christian Erhardt-Maciejewski
Sprecher der FDP
FDP Landesverband Brandenburg
FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
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