(PP-Justiz) Vor einem Jahr, am 1. August 2013, hat Deutschland den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige und das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder zwischen dem 15. Lebensmonat und dritten Lebensjahr zu Hause erziehen, eingeführt. Beide Betreuungsvarianten werden in Sachsen erfolgreich angenommen. So werden 52 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in einer Kita oder Tagespflege betreut, gleichzeitig haben bisher mehr als 10 000 Eltern im Freistaat einen Antrag auf Betreuungsgeld gestellt. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Alexander Krauß:
„Egal ob Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung, Betreuungsgeld oder Landeserziehungsgeld – die Eltern in Sachsen haben bei der Erziehung ihrer Kinder und der finanziellen Unterstützung durch den Staat während dieser Zeit eine Wahlmöglichkeit, und das ist auch gut so.
Der hohe Anteil der in einer Kita oder Tagespflege betreuten Kinder zeigt, dass Sachsen seine Hausaufgaben gemacht hat und den Rechtsanspruch erfüllen kann. Aber auch die hohe Zahl der Elterngeldempfänger ist ein Beweis dafür, dass viele Eltern gerne ihre Kinder eine Zeit lang zu Hause erziehen möchten. Alle Kritiker, die das Betreuungsgeld wieder abschaffen wollen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie all jene Eltern diskreditieren, die sich bewusst dafür entscheiden, in den ersten beiden Lebensjahren ganz für ihre Kinder da zu sein. Insbesondere die Politiker von Grüne und SPD sollten endlich ihren ideologischen Zeigefinger senken, die ständige Besserwisserei und die Bevormundung der Eltern sowie den Wahlkampf auf Kosten der Kinder unterlassen. Keine Mutter und kein Vater sollte sich bei uns dafür rechtfertigen müssen, wenn sie sich in einer sensiblen Lebensphase ganz ihrem Kind widmen wollen und nicht dem Arbeitgeber. Genauso müssen sich nicht Eltern rechtfertigen müssen, wenn sie ihr Kind in eine Krippe geben.
Im Mittelpunkt der ständigen Diskussion über den Sinn des Betreuungsgeldes sollte viel stärker als bisher das Kindeswohl stehen. Ob die Eltern ihr Kind zu Hause, in der Kinderkrippe oder in der Kindertagespflege bilden und erziehen lassen wollen, ist deren freie Entscheidung. Der Staat sollte diese Entscheidung den verantwortungsvollen Eltern überlassen und alle Varianten fördern – so wie es Sachsen bereits erfolgreich tut.“
Andreas Kunze-Gubsch
Pressesprecher
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
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CDU-Familienpolitiker: „Rechtsanspruch auf Kita-Platz und Betreuungsgeld bieten Eltern in Sachsen echte Wahlmöglichkeit“
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