Bundesregierung beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie

(PP-Justiz) Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Gesetzentwurf ist gute Diskussionsgrundlage – Änderungen aber weiterhin notwendig“. Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf ist eine gute Diskussionsgrundlage für die Beratungen im Bundestag und Bundesrat. „Viele Punkte der hessischen Bundesratsinitiative vom April dieses Jahres sind aufgenommen worden. Bundesjustizminister Heiko Maas ist damit deutlich von seinem Referentenentwurf vom April abgerückt“, so Eva Kühne-Hörmann.

„An einer wichtigen Stelle aber bleibt der Gesetzentwurf hinter den Anforderungen der staatsanwaltschaftlichen Praxis zurück. Der Strafrahmen für den Besitz von kinderpornografischem Material bleibt mit einem Strafmaß von bis zu drei Jahren auch nach dem Gesetzentwurf zu niedrig. Damit gilt der Besitz von kinderpornografischem Material nach dem Gesetzentwurf weiterhin nicht als Straftat von erheblicher Bedeutung. Dies ignoriert die Erkenntnisse der Praxis über den Zusammenhang zwischen dem Konsum von Kinderpornografie und realen Missbrauchshandlungen. Solange die Ermittlungsbehörden zur Aufklärung eines Diebstahls mehr Möglichkeiten haben als bei der Bekämpfung von Kinderpornografie, haben wir die Möglichkeiten des Rechtsstaats noch nicht ausgeschöpft“, so die Justizministerin.

Ein klares Zeichen an die Konsumenten setzen

„Hessen wird deshalb für die Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre für den Eigenbesitz und die Eigenbesitzverschaffung von kinderpornografischem Material drängen. Dies ist die Voraussetzung dafür, im Rahmen der Ermittlungen auch Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung wie zum Beispiel die Handyortung zu nutzen. Es hat aber noch ein weiteres Ziel: Wenn wir den Kampf gegen kinderpornografische Inhalte ernsthaft führen wollen, dann reicht es nicht aus, nur die Anbieter solchen Materials in den strafrechtlichen Blick zu nehmen. Wir müssen auch ein klares Zeichen an die Konsumenten setzen. Während nämlich die Anbieter solcher Inhalte oftmals vom Ausland aus operieren, schafft jeder ‚Internet-Klick‘ in deutschen Wohnzimmern erst den Markt für solche Anbieter“, so die Justizministerin.

„Vieles von den Vorschlägen ist zu begrüßen und wurde zuvor von den Ländern auch eingefordert. Wer aber ein Problem lösen will, sollte nicht nur das Ziel vorgeben, sondern auch die Mittel zur Verfügung stellen, dieses Ziel zu erreichen. Hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erwartungen zurück“, so die Justizministerin die ankündigte,  entsprechende Vorschläge im weiteren Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

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