(PP-Justiz) Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungs-Schutzes, das heute in den Landtag eingebracht worden ist, sollen die Rechte des Parlamentes entscheidend gestärkt werden: “Es zeugt von einer souveränen Landesregierung, die dem Landtag eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle vorschlägt”, lobt Marco Brunotte, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, “wir unterstützen diese Initiative.” Die Gesetzesnovelle stelle für das Parlament den wichtigsten Baustein in der Reform des Verfassungsschutzes dar.
“V-Leute, die nicht mehr zweifelhaft sind oder gar Straftaten begangen haben, strenge Regeln für Observation, Transparenz auch gegenüber denjenigen, die überwacht worden sind – das sind nur einige der Verbesserungen für die zeitgemäße und rechtstaatliche Arbeit, die in Zukunft den Verfassungsschutz Niedersachsen prägen wird”, sagt Brunotte zur Einbringung des Gesetzes in den Landtag.
So soll der Parlamentarische Kontrollausschuss in Zukunft bei der Auswahl von Beobachtungsobjekten und dem Einsatz von V-Personen beteiligt werden. Die Wohnraumüberwachung soll abgeschafft werden.
Der SPD-Verfassungsschutzexperte betont: “Parlament und Ausschuss werden in Zukunft besser, schneller und ausführlicher unterrichtet. Die Sitzungen des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes können sogar öffentlich sein – das ist ein Quantensprung für einen Verfassungsschutz, der die Bürger unseres Landes und die freiheitliche-demokratische Grundordnung schützt.”
Der neue rechtliche Rahmen für den Verfassungsschutz solle ein Gesetz über diese Legislaturperiode hinaus sein, deshalb freue sich die SPD über die positiven Aussagen der Oppositionsfraktionen zum Entwurf. “Die parlamentarische Kontrolle ist eine Aufgabe für den gesamten Landtag, die sich nicht in Opposition und die Regierung tragende Fraktionen trennen lässt,” sagt Marco Brunotte.
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Frank Jungbluth
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