(PP-Justiz) Anfang November 2014 können die derzeit acht brandenburgischen Sicherungsverwahrten den Neubau der Sicherungsverwahrungsvollzugseinrichtung auf dem Gelände der JVA Brandenburg beziehen. Bei der heutigen Begehung des Neubaus erläuterte Justizminister Helmuth Markov: „Mit der Fertigstellung des Neubaus hat die Justiz ihr Vorhaben ‚Neuausrichtung des Sicherungsverwahrungsvollzugs im Land Brandenburg‘ abgeschlossen.“
Meilensteine auf dem Weg hierher waren das bereits im Jahre 2010 gemeinsam mit Berlin erarbeitete Positionspapier „Eckpunkte für den Vollzug der Sicherungsverwahrung“, das am 1. Juni 2013 in Kraft getretene Brandenburgische Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, des Weiteren die im Juli 2013 vorgelegte „Rahmenkonzeption für einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Sicherungsverwahrungsvollzug im Land Brandenburg“ und schließlich der Staatsvertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur Bildung eines „Behandlungsverbundes Sicherungsverwahrung“.
Markov führte weiter aus: „Die neuen, lichten Räume stellen keinen Luxus dar. Sie sollen die notwendigen ‚Freiräume hinter Mauern‘ schaffen, in denen die Untergebrachten die für sie individuell erforderlichen Maßnahmen zu Reintegration in die Gesellschaft erhalten können. Dabei wird ihnen Fachpersonal motivierend und anleitend zur Seite stehen.“
Der Planungsauftrag zum Neubau der Sicherungsverwahrung wurde vom Ministerium der Justiz im Juni 2012 erteilt. Im August 2013 wurde mit dem Bau des zweigeschossigen L-förmigen Baukörpers mit transparenter Schnittachse der beiden Flügel begonnen.
Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt 1.578m². Insgesamt stehen 18 Wohneinheiten zur Verfügung. Diese sind in zwei Wohnbereiche mit jeweils acht Wohneinheiten sowie zwei Wohneinheiten für die Neuaufnahme von Sicherungsverwahrten untergliedert. Die Wohnbereiche werden jeweils um die erforderlichen Dienstzimmer für Fachdienste und Kommunikationszonen mit der Funktion eines Gemeinschaftsraums und einer Gemeinschaftsküche ergänzt. Weitere Räume für therapeutische Maßnahmen, Freizeit und Verwaltung stehen zur Verfügung.
„In Wohngruppen lebend, sollen die sozialen Kompetenzen erworben und eingeübt werden, die für ein Leben in einer sozialen Gemeinschaft benötigt werden“, erläuterte Markov abschließend und wies darauf hin: „Das Gebäude erfüllt die notwendigen Voraussetzungen, den Grundbedürfnissen von Menschen gerecht zu werden, die ihre Strafe bereits verbüßt haben. Denn Sicherungsverwahrten wird zum Schutz der Bevölkerung, vor dem von ihnen ausgehenden prognostizierten Risiko einer gleichartigen Rückfälligkeit, quasi prophylaktisch die Freiheit entzogen.“
Geplanter Termin der Baufertigstellung ist September 2014. Die voraussichtlichen Baukosten betragen 10,4 Mio. Euro.
Quelle: mdj.brandenburg.de