(PP-Justiz) Über die rechts-politische Veränderungen auf Bundes-Ebene berichtet der aktuelle Bericht des Fachbereichs Justiz bei der Landes-Vertretung in Berlin. Auf der Agenda standen vor allem der verbesserte Schutz von Kindern vor Cybermobbing und die Überprüfung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Im Bundestag wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht) in erster Lesung beraten. Insbesondere wurde der künftige Schutz von Kindern vor der Verbreitung von Nacktbildern im Internet sowie vor Cybermobbing hervorgehoben. Ferner hat der Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie bezüglich der Verknüpfung von Handels- und Gesellschaftsregistern in der EU beschlossen. So sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Deutschlands am Europäischen Justizportal geschaffen werden.
Leistungsfähigkeit bestehender EU-Vorschriften und Verträge werden geprüft
Der Bundesrat hat Stellung genommen zum Programm der Europäischen Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT). Insbesondere soll im Rahmen des Verbraucherschutzes die Leistungsfähigkeit bestehender EU-Vorschriften und Verträge durch neue Bewertungen und Eignungstest überprüft werden. Es stehen vor allem Time-Sharing-Verträge und verspätete Bezahlungen im Fokus. Eine weitere Prüfung soll es im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz in Strafsachen geben.
Weiterhin nahm die Länderkammer Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines EU-Gewaltschutzverfahrens. So sollen zivil- und strafrechtliche Gewaltschutzanordnungen der Mitgliedstaaten in den anderen EU- Mitgliedstaaten anerkannt werden. Der Bundesrat bevorzugt für diese Gewaltschutzverfahren eine Zuständigkeitskonzentration.
Quelle: justiz.nrw.de
Bild: pixabay.com