Benutzung der Extremismusklausel ist in Thüringen kein Einzelfall / Barth: „Extremismusklausel hat nichts in Förderungs- und Ausschreibungsbedingungen für Unternehmen zu suchen“

(PP-Justiz) „Es ist kein Einzelfall mehr, wenn in Thüringen sowohl bei der Aufbaubank für Förderanträge wie bei dem Thüringer Liegenschaftsmanagement für die Ausschreibung von Dienstleistungen eine Extremismusklausel verwendet wird. Dies stellt ein tiefgreifendes Misstrauen gegenüber unseren Thüringer Unternehmern dar“, kritisiert der FDP-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Uwe Barth.

Der MDR hatte heute über die Anwendung der Anti-Extremismusklausel bei Förderprogrammen der Thüringer Aufbaubank berichtet. Die FDP-Fraktion hatte bereits in einer mündliche Anfrage im Landtag im Juli 2014 von der Landesregierung erfragt, dass insbesondere in den Bereichen Reinigungsdienste und Sicherheit das Thüringer Liegenschaftsmanagement seit dem Jahr 2013 eine entsprechende Extremismusklausel von Unternehmen abfordert. In den Jahren 2013 und 2014 wurden im Bereich Reinigungsdienste bei insgesamt 29 Ausschreibungen und im Bereich Sicherheit bei 10 Ausschreibungen die Extremismusklausel verlangt. Ziel der Extremismusklausel sei der Schutz der Landesverwaltung vor extremistischen Gefahren, erklärte die Regierung. Die Landesregierung habe keine Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit der Erklärung, hieß es in der Antwort weiter.

„Nicht nur, dass ich erhebliche Bedenken habe, ob solche Klauseln in der Form überhaupt zulässig sind, für mich stellt die Extremismusklausel einen untauglichen Versuch dar, Förderungen bzw. Aufträge für extremistische Organisationen zu verhindern“, so Barth. Wer so etwas im Schilde führe, werde sich von einer Extremismusklausel nicht abhalten lassen. Bedenklich ist für den Fraktionsvorsitzenden der FDP insbesondere, dass die Extremismusklausel einen Unternehmer zwinge,  Gesinnungsschnüffelei bei seinen Arbeitnehmern vorzunehmen, da er ansonsten keine Aufträge oder Förderungen bekomme. „Eine Extremismusklausel hat nichts in Förderungs- und Ausschreibungsbedingungen für Unternehmen zu suchen“, so Uwe Barth abschließend.
    
Jens Panse
Pressesprecher
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