Beate Schlupp: Wiedervernässung des Martenschen Bruchs auf Umweltverträglichkeit prüfen

(PP-Justiz) Im Hinblick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zur Wiedervernässung des Martenschen Bruchs fordert die CDU-Landtagsabgeordnete, Beate Schlupp, die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung umgehend nachzuholen. Die Wiedervernässung ist eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau der ‚Erdgastrasse Opal‘.
 
Die Gemeinde Hintersee hatte gegen die Wiedervernässung geklagt und war damit am Mittwoch vor Gericht gescheitert, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist indessen möglich. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Gemeinde ihre Einwände nicht im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht habe. Allerdings wies das Gericht auch darauf hin, dass im Zuge der Planungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen worden ist.
 
Hierzu erklärt Beate Schlupp: „Den Martenschen Bruch wiederzuvernässen ohne die Umweltverträglichkeit dieser Maßnahme geprüft zu haben, halte ich für einen großen Fehler. Gerade im Zuge umstrittener Vorhaben wie der Wiedervernässung des Martenschen Bruches brauchen wir größtmögliche Transparenz. Insbesondere weil im Vorfeld wiederholt Zweifel aufkamen, ob durch die Maßnahme nicht besonders schützenswerte Arten verlorengehen, ohne dass dies entsprechend kompensiert wird, sollte hier – auch nachträglich – reagiert werden.  Ich rege daher an, die Umweltverträglichkeitsprüfung freiwillig nachzuholen. An eine so weitreichende Wiedervernässungsmaßnahme sind besonders strenge Maßstäbe anzulegen. Ansonsten wären die hohen Hürden einer Umweltverträglichkeitsprüfung anderen Vorhabenträgern und Investoren, denen sie zwingend vorgeschrieben wird, auch nicht mehr zu vermitteln.“

Jutta Hackert
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